Coronavirus

Wann Sie sich für die Impfung anmelden können

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ÖSTERREICH beantwortet die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Impfungen.

1. Wann starten  die Impfungen in Alten- und Pflegeheimen?

Salzburg beginnt bereits am 5. Jänner, so Gesundheitsreferent Christian Stöckl. Wien startet ebenfalls deutlich früher, schon ab dem 6. Jänner. Die anderen Bundesländer folgen ab 12. Jänner.

2. Wie erfolgt die Impf-Organisation?

Alle Alten- und Pflegeheime haben eigene Impfbeauftragte gemeldet. Diese Impfbeauftragten übernehmen die Organisation innerhalb der Heime (wer will, wer will nicht etc.) sowie die ganz genaue Bestellung der Impfeinheiten. Impfstoffe dürfen nur für fix vergebene Impf­termine angefordert und ausgeliefert werden.

3. Wer kann derzeit teilnehmen?

Alle Bewohner und das ­gesamte Personal (Pflege, Betreuung, Küche, Reinigung, Hilfsdienste) und alle Personen, die regelmäßig in diesen Einrichtungen zu tun haben.

4. Wie können sich Insassen von Heimen anmelden?

Ein entsprechendes Anmeldeprozedere ist direkt in den jeweiligen Einrichtungen vorhanden. Um eine effiziente Durchführung und die Verfügbarkeit der Impfmittel sicherzustellen, ist eine Anmeldung strikt notwendig.

5. Gibt es Anmeldemöglichkeit für Nicht-Heiminsassen? 

Maria Paulke-Korinek, Leiterin der Impfabteilung im Gesundheits­ministerium, sagte dazu: „Eine ausdrückliche Anmeldung zur Impfung ist derzeit wegen limitierter Verfügbarkeit in der Phase 1 der Impfstrategie nur an ­bereits ausgewählten Stellen möglich.“ Mit ein Grund dafür ist: Der derzeit verfügbare Impfstoff muss
innerhalb kürzester Zeit (5 Tage) verimpft werden.  Wurde er mit Natrium­chlorid angefertigt, muss er innerhalb von 6 Stunden verbraucht werden.

6. Wann wird es Anmeldemöglichkeit für alle geben?

Eine eigene Anmelde-Homepage soll  es in Wien erst ab Mitte Jänner geben, heißt es im Büro von Gesundheitsstadtrat Hacker auf ÖSTERREICH-Nach­frage. Abhängig von der weiteren Verfügbarkeit der Impfstoffe werden jetzt ­Gesundheitspersonal, definierte Risikogruppen und Personen höheren Alters geimpft. Das „Impfen für alle“ wird erst nach Zulassung weiterer Impfstoffe (Moderna, AstraZeneca) möglich.

7. Was müssen Personen zur Impfung mitbringen?

Zur elektro­nischen Dokumentation einen Ausweis und die E-Card  (Sozialversicherungs-Nummer)

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