Coronavirus

Anwalt will 7.500 Euro für Corona-Infizierte

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Haben Corona-Infizierte die Chance auf Schadenersatz?

Deutschland. Durch das Coronavirus entstehen für die Gesellschaft und für die Einzelnen erhebliche Schäden. Aber wer oder ob überhaupt jemand dafür haftet, wird die Gerichte noch lange beschäftigen. Ein deutscher Fachanwalt macht nun einen ersten Vorstoß und sagt, dass man zumindest prüfen soll, ob ein Schadenersatz möglich sei. Alexander Lang, Fachanwalt für Medizinrecht aus Würzburg, macht aber auch klar, dass nicht jeder, der sich mit dem Coronavirus angesteckt hat, Aussicht auf Schadenersatz haben werde.
 
Doch wenn die Infektionskette behördlich nachverfolgt worden sei – was ja häufig passiere – und der Infektionsherd feststehe, dann könne sich die Forderung auf Schadenersatz lohnen, erklärt der Experte von der Kanzlei Steinbock & Partner in Würzburg, gegenüber "Welt". Noch gebe es zwar keine Urteile, in welchem Umfang für solche Schäden eine Haftung übernommen werde. Vergleichbare Haftungsansätze könne man aber auf die aktuelle Situation übertragen, zeigt sich der Anwalt überzeugt. 
 
Lang hält Schadenssummen zwischen 5.000 und 7.500 Euro für realistisch. "Zum Beispiel in einem Restaurant, bei dem ein Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus getestet wurde, aber andere Beschäftigte weiterarbeiteten, obwohl sie Kontakt mit dem infizierten Kollegen hatten", sagt Lang. Wenn sich ein Gast dann mit dem Virus infiziere, könne daraus ein Schadenersatzanspruch werden. Das gelte auch für Patienten im Krankenhaus oder Teilnehmer einer Veranstaltung.
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