Coronavirus

Auch Corona-Maßnahmengesetz geändert

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Die Abstimmung im Parlament brachte auch eine Änderung des Corona-Maßnahmengesetzes.

Geändert wurde am Abend auch das COVID-Maßnahmengesetz. Bezirksverwaltungsbehörden können mit der Novelle mit Bescheid Betriebe für maximal eine Woche schließen, wenn man drei Mal wegen der gleichen Nichteinhaltung der Maßnahmen (z.B. Überschreitung einer Personenbeschränkung oder fehlende Kontrolle von Nachweisen) bestraft wurde. Bei Uneinsichtigkeit kann der Betrieb sogar sofort geschlossen werden für sieben Tage. Neu ist neben einer Anhebung der Höchststrafen, dass sowohl Arbeitsinspektorate als auch Gewerbebehörden sowie Aufsichtsorgane nach Lebensmittelsicherheits-und Verbraucherschutzgesetz, im Rahmen ihrer Tätigkeiten, zur Überprüfung von aktuellen COVID-Maßnahmen ermächtigt sind. 

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