Coronavirus

Befreiungsantrag für Steier*innen online

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Gesundheitliche Gründe für eine Befreiung müssen vor der Antragstellung von entsprechenden Stellen belegt werden. Der Zugriff auf das Formular sei "niederschwellig gestaltet".

Das Land Steiermark und die Stadt Graz haben mit Montag ein Formular online gestellt, mit dem - unter Beibringung entsprechender Unterlagen - die Befreiung von der Impfpflicht beantragt werden kann. Einige hundert Personen hatten offenbar schon davor Unterlagen bei Behörden eingereicht. Sollte alles vollständig eingereicht sein, werde man rasch die Entscheidung erhalten, wobei aber noch kein Zeitrahmen genannt werden könne, hieß es am Montag in einer Online-Präsentation.

Projektleiter Helmut Theobald Müller berichtete, dass beim Antrag zuerst ein amtlicher Ausweis hochzuladen sei. "Wir brauchen dabei die Daten zur Person, um im Falle telefonisch oder per Email rasch kommunizieren zu können", sagte Müller. Es sei niederschwellig gestaltet, auch Dritte könnten den Antrag stellen helfen, etwa Enkel für die Oma, oder ein Hausarzt für einen Patienten. Man brauche aber die Sicherheit, dass die Person in Österreich existiere. "Das Formular ist so aufgebaut, dass zu mehreren Gründen für eine eventuelle Befreiung auch Stellungnahmen bzw. Dokumente abgegeben werden müssen", sagte Müller. Wenn etwa keine Immunantwort entwickelt wurde, brauche man ein Dokument, das dies belege. Vollmachten müssten beigefügt werden. Abrufbar ist das Formular auf der Impf-Homepage des Landes.

Laut Müller habe es schon sehr viele Anträge bei Bezirkshauptmannschaften, Ministerien oder auch dem Amt der Landesregierung gegeben. Er wolle in diesem Zusammenhang auf zwei Missverständnisse ansprechen. Die Abklärung des Gesundheitszustandes müsse vorher erfolgen und belegt werden, ein bis zwei Zeilen reichten nicht, sagte Müller. Niedergelassene Ärzte würden Befreiungen nicht abwickeln. Zur Zahl der Ansuchen konnte vorerst nichts Detailliertes gesagt werden. "Wir wissen nicht, wie viele Ansuchen kommen, aber abhängig von diesen ergeben sich die Bearbeitungszeiten", teilte Müller mit.

Bisher auf anderen Wegen eingelangte Ansuchen gebe es, zwischen 500 und 1.000, sagte Müller. Für Graz sei wahrscheinlich von etwa der Hälfte auszugehen, sagte die Leiterin des Grazer Gesundheitsamtes, Eva Winter. Es gebe zur Abarbeitung der Ansuchen um Impfbefreiung jedenfalls eine einheitliche Struktur für Stadt und Land. Von den bisherigen Ansuchen - schriftlich oder per Mail eingelangt - seien gut zehn Prozent vollständig gewesen, sprich mit allen Befunden und Identifikation des Antragstellers. Diese würden auch behandelt, mit allen anderen werde Kontakt aufgenommen und gebeten, das Online-Antragformular auszufüllen. Konzipiert wurde das Formular übrigens von der EDV-Abteilung des Landes.

Laut Andreas Weitlaner, Gesundheitssprecher der steirischen Bezirkshauptmannschaften, sei dies alles kein behördliches Verfahren nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetz (AVG). Deshalb werde es dagegen auch kein Rechtsmittel geben können. Die Vorgehensweise mittels Online-Formular entlaste die Bezirksbehörden extrem, so Weitlaner, man habe ohnehin genug Belastung bei den hohen Infektionszahlen. Die Amtsärzte der Bezirkshauptmannschaften könnten übrigens laut Weitlaner nicht Kontaktärzte und Berater bezüglich einer möglichen Impfbefreiung sein, dafür verfüge man nicht über genug, alleine sieben Bezirksamtsärztestellen seien nicht besetzt.

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