Coronavirus

Corona-Cluster in Ischgl: Zivilrechtsklagen wurden abgewiesen

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Einzelpersonen hätten "kein Recht darauf, vom Staat vor einer Ansteckung geschützt zu werden".

Die Causa Ischgl wird nicht nur strafrechtlich keine Konsequenzen haben, auch auf zivilrechtlichem Wege wurden die ersten Klagen vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien abgewiesen. In zwei Fällen erging nun diese Entscheidung, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Aus dem Epidemiegesetz könne keine Rechtspflicht gegenüber einzelnen Personen abgeleitet werden, hieß es.

"Einzelpersonen haben kein Recht darauf, vom Staat vor Ansteckung geschützt zu werden, auch wenn das gebotene Handeln der Behörden die Ansteckungsgefahr insgesamt und daher auch für den Einzelnen reduzieren soll", begründete die Richterin ihre Entscheidung. Der Republik sei in den "hier relevanten Zeiträumen weder ein schuldhaftes noch ein rechtswidriges Verhalten anzulasten", hieß es weiter. Die klagenden Parteien haben nun die Möglichkeit beim Oberlandesgericht Wien in Berufung zu gehen. 

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