Coronavirus

Corona zerstört unser Weihnachten

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Heuer werden wir Weihnachten anders feiern. Wie können wir planen? Die Covid-Regeln.

Wien. Niemand kann heute schon sagen, wie sich die Covid-Pandemie bis Weihnachten weiterentwickeln wird. Aber aus epidemiologischer Sicht muss das Heilige Fest 2020 zwar nicht ganz, aber deutlich anders als gewohnt ausfallen:

Familienfeiern gibt es nur im kleinen Rahmen, die Weihnachtsmärkte werden deutlich abgespeckt oder fallen komplett aus, für größere Zusammenkünfte wie Christmette oder Weihnachtsfeiern gelten neue, strenge Regeln. Das wird künftig möglich sein:

Weihnachtsmärkte: Mit dem Sicherheitskonzept

Neue Regeln. Im Wesentlichen gelten für Weihnachtsmärkte die gleichen Voraussetzungen wie für andere Outdoor-Veranstaltungen. Verlangt werden „Entzerrungsmaßnahmen“, wie Abstände zwischen den Ständen, Absperrungen oder Bodenmarkierungen. Das Präventionskonzept kann auch „ein System zur Nachvollziehbarkeit von Kontakten auf freiwilliger Basis der Besucher“ beinhalten. Das bedeutet: aufwendiges Zettelausfüllen wie im Wirtshaus.

Weihnachtsfeier: Indoor nur 10 Personen erlaubt

Kleiner Kreis. Das war’s dann wohl mit den fetten Weihnachtsfeiern: Explizit hat Gesundheitsminister Anschober klargestellt, dass indoor nicht mehr als zehn Personen erlaubt sind. Schon bisher galt in der entsprechenden Maßnahmenverordnung, dass bei Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Plätze nur zehn Gäste in geschlossenen Räumen und maximal 100 im Freien erlaubt sind. Das gilt für Weihnachtsfeiern, Hochzeits- und Geburtstagsfeiern etc.

Präventionskonzept: Wie muss ich einreichen?

Vorlagen. Werden 250 Personen auf einmal erwartet, ist ein Präventionskonzept einzureichen. Bei der Bewilligung durch die Bezirksverwaltungsbehörde sind auch die epidemiologische Lage im Einzugsgebiet des Advent- oder Weihnachtsmarktes und die Kapazitäten der örtlichen Gesundheitsbehörde zu berücksichtigen.

Essen & Trinken: Regeln wie in Wirtshäusern

Punsch. Was das Essen und Trinken und die Sperrstunde auf Märkten angeht, gelten dieselben Regelungen wie in der Gastronomie. Die Standler haben sicherzustellen, dass die Konsumation nicht in unmittelbarer Nähe der Aus­gabestelle (Theke) erfolgt. Auch sind „Verabreichungsplätze“ künftig so übersichtlich einzurichten, dass zwischen den Besuchergruppen ein Abstand von mindestens einem Meter besteht.

Open-Air-Mette: Beten bei der Freiluft-Messe

Kirchen. Auch Kirchen müssen sich unter ganz anderen Bedingungen vorbereiten: Wie können Chöre und Bläsergruppen eingesetzt werden, was gilt beim Krippenspiel? Um auf die normal üblichen Besucherzahlen zu kommen, müssten manche Priester zehn oder mehr coronakonforme Christmetten hintereinander abhalten. Überlegt werden deshalb Freiluft-Gottesdienste.

(wek) 

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