Nachdem sich ein Trauergast bei einer Beerdigung in Niederösterreich infiziert hat, gelten jetzt verschäfte Regeln auch bei Begräbnissen.
Seit wenigen Tagen dürfen nur noch fünf Trauergäste bei der Trauerfeier am Friedhof dabei sein. Außerdem gelten jetzt auch Sicherheitsmaßnahmen, die von der MA15, dem Gesundheitsdienst, angeordnet worden sind: So werden Patienten, die an den Folgen einer Coronavirus-Infektion verstorben sind, mit Phenol, einem Desinfektionsmittel, übergossen und in frische Leintücher gewickelt. "Anschließend werden die Särge verschraubt und verschweißt", zitierte der Sprecher des Gesundheitsstadtrats aus den neuen Vorgaben.
Für oe24.at fasste Anja Altbart, die Firmenchefin der Wiener Bestattung Altbart, die Neuerungen zusammen: "Neu ist eben die Begrenzung der Zahl der Trauergäste auf fünf. Außerdem müssen alle, die nicht im Haushalt des Verstorbenen gelebt haben, bei der Trauerfeier einen Mindestabstand von einem Meter einhalten. Zusätzlich ist auch verboten, dass die Trauergäste mit der kleinen Schaufel Erde in das Grab werfen - da wäre die Gefahr einer Infektion bei der Weitergabe der Schaufel zu groß."
Für die Bestatter gilt, dass sie nur in Schutzanzügen und mit Schutzmasken in der Nähe von Coronavirus-Todesopfern sind. Ärgerlich sei gewesen, dass es anfangs sehr schwierig war, ausreichend viele gute Schutzmasken für die Mitarbeiter zu bekommen, berichtet Anja Altbart. Die Art der bestattung kann aber weiterhin frei gewählt werden: Auch Erdbestattungen sind weiterhin von der Gesundheitsbehörde erlaubt.