Coronavirus

DAS passiert, wenn Merkel krankheitsbedingt ausfällt

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Weil sie Kontakt zu einem mit dem Coronavirus infizierten Arzt hatte, musste sich die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Sonntag in Quarantäne begeben.

Berlin. Merkel führt seit ihrer Quarantäne ihre Amtsgeschäfte aus dem Homeoffice, von dort leitete sie auch am Montag die Beratungen des Bundeskabinetts. Sollte allerdings die Kanzlerin krankheitsbedingt ausfallen, wäre ihre Vertretung genau geregelt.
 
Offizieller Stellvertreter Merkels ist der deutsche Finanzminister Olaf Scholz (SPD) als der von ihr ernannte Vizekanzler. Das ist in Artikel 69 des Grundgesetzes so festgelegt. Weitere Vertretungsregelungen kann die Bundeskanzlerin nach Paragraf 8 der Geschäftsordnung der Regierung selbst treffen. Im konkreten Fall geschah dies durch einen Kabinettsbeschluss vom März 2018, der auch wechselseitige Vertretungen der Minister untereinander regelt.
 
Für den Fall, dass auch der vorgesehene Stellvertreter ausfällt, heißt es dort, dass dann das jeweils folgende dienstjüngere Kabinettsmitglied die Vertretung übernimmt. Im Fall der Kanzlerin, die selbst das mit Abstand dienstälteste Mitglied des Bundeskabinetts ist, wäre bei Verhinderung von Scholz als nächster Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) an der Reihe, danach Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), dann Außenminister Heiko Maas (SPD).
 
Es folgen mehrere Bundesminister mit gleichem Dienstalter, die alle mit der Regierungsbildung im März 2018 ihr Amt angetreten haben. In diesem Fall entscheidet nach gängiger Rechtsauslegung das höhere Lebensalter. Ressortwechsel spielen für das Dienstalter keine Rolle.
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