Coronavirus

Die wichtigsten Punkte zur Schulöffnung

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Vom Schulstart bis zum Fernbleiben vom Unterricht - Alles was man über die "Schule neu" wissen muss.

Am 4. und 18. Mai bzw. am 3. Juni beginnt für die Kinder und Jugendlichen nach der Coronavirus-bedingten Schließung gestaffelt wieder die Schule. Im Anschluss die wichtigsten Punkte in Kurzform.

SCHULSTART: Am 4. Mai kehren rund 100.000 Maturanten bzw. Schüler in den Abschlussklassen der Berufsschulen und berufsbildenden mittleren Schulen zurück. Am 18. Mai folgen die 700.000 Schüler an den Volksschulen, AHS-Unterstufen, Neuen Mittelschulen (NMS) und Sonderschulen, am 3. Juni die restlichen 300.000 Schüler. Jeweils am Freitag davor (15.5. bzw. 29.5.) finden an den Schulen Lehrerkonferenzen statt,

SITZENBLEIBEN: An den Volksschulen wird heuer auf das Sitzenbleiben verzichtet. An allen anderen Schulen darf man mit einem Fünfer automatisch und mit mehreren Fünfern auf Beschluss der Klassenkonferenz aufsteigen.

SCHULARBEITEN: Es finden keine Schularbeiten mehr statt.

BENOTUNG: Die Benotung erfolgt aufgrund des Notenstands vor der Schulschließung sowie den Leistungen im Distance Learning und in den letzten Wochen im Präsenzunterricht. Schüler, die zwischen zwei Noten stehen oder die eine bessere Note wollen, können eine mündliche Prüfung machen.

STUNDENPLAN: Die Klassen werden in zwei Gruppen geteilt. Die eine hat von Montag bis Mittwoch Unterricht, die andere am Donnerstag und Freitag. In der Woche darauf ist es umgekehrt. Der Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht, Turnen und wahrscheinlich auch Musik sowie der Nachmittagsunterricht entfallen aber. Betreuung wird am Nachmittag weiter angeboten, ebenso an jenen "Schichttagen", an denen die Schüler keinen Unterricht haben.

HYGIENE: In der Schule herrscht außerhalb des Klassenzimmers Maskenpflicht. Die Eltern müssen ihren Kindern Masken mitgeben, bei Bedarf werden sich auch von der Schule zur Verfügung gestellt. Nach dem Betreten der Schule müssen die Hände mit Flüssigseife gewaschen oder desinfiziert werden. Eltern und andere schulfremde Personen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung betreten.

FERNBLEIBEN VOM UNTERRICHT: Schüler, die sich aufgrund der Corona-Pandemie psychisch nicht in der Lage sehen, in die Schule zu gehen oder kranke Menschen im eigenen Haushalt schützen möchten, gelten nach Meldung an die Schulleitung als entschuldigt. Es gelten dabei die gleichen Regeln wie im Krankheitsfall des Schülers.

SCHULJAHR: Dieses bleibt unverändert und endet in Ostösterreich am 3. Juli, in West- und Südösterreich am 10. Juli.
 

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