Coronavirus

E-Card wird zum Impfpass

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Österreich will den „Grünen Pass“ schon ab 19. Mai ausrollen – aber nur auf Papier. 

Wien. Der „Grüne Pass“ nimmt Gestalt an – am Dienstag präsentierten die Minister Elisabeth Köstinger (ÖVP) und Wolfgang Mückstein (G) den Fahrplan. An sich sind die Regeln – jedes Land bestimmt diese ja selbst – für Österreich simpel: Reisefreiheit bzw. freier Zugang zu Gastro, Hotellerie und Co. winken Geimpften (1 Jahr lang), Genesenen (6 Monate) sowie Getesteten (bis zu 48 bzw. 72 Stunden bei PCR nach dem Test).

Zettelwirtschaft

Experten sehen zumindest am Anfang ein Chaospotenzial: Denn ab 19. Mai dienen als „Zutrittsschlüssel“ der gelbe Impfpass, Testzertifikate oder Absonderungsbescheide (bei Genesenen) – diese Papiere sind leicht zu fälschen. Überprüfen müssen die Nachweise Wirte oder Kino-Betreiber – was für Ärger sorgt.

Das ist die digitale Lösung

Ab 4. Juni soll es in Österreich eine digitale Lösung geben: Und zwar mithilfe eines QR-Codes, der über gesundheit.gv.at heruntergeladen (und ausgedruckt) werden kann. Der Prüfer – etwa der Wirt – kann dann mittels „Green-Check-App“ nachprüfen, ob der Gast zum Beispiel geimpft ist. Er sieht selbst allerdings nur, ob ein Zutritt erlaubt ist oder nicht, nicht ob es sich im Impfung, Genesung oder Tests handelt.

Handy-Signatur oder E-Card

Allerdings ist der Zugang zu diesem digitalen Impfpass kompliziert: Nötig ist eine Handysignatur – derzeit haben die aber nur 1,8 Mio. Menschen. Sie muss (z. B. bei der Finanz) beantragt werden und wird per Einschreiben zugeschickt.

Doch es ist eine Alternative geplant: Die „Check-App“ soll auch E-Cards (konkret die lange Nummer auf der Rückseite) einlesen können, wie Mückstein erklärte. Die wären dann also ebenfalls ein Impfpass.

Köstinger und Mückstein sind optimistisch, dass die Sache klappt: „Wir haben den Grünen Pass versprochen, das lösen wir nun ein. Sicherheit, Verlässlichkeit und einfache Handhabung sind der Schlüssel dafür, dass das funktioniert.“ 

Der Zeitplan: Die drei Phasen

Phase 1 ab 19. Mai

Ge­nesen, getestet oder geimpft – Absonderungsbescheid, Impfpass oder Testergebnis gelten auf Papier als Zutrittsbestätigung für Gastro, Hotellerie etc. Papiernachweise sind aber auch danach möglich.

Die Bundesministerien nennen hierfür folgende Beispiele:

"Zwei Personen verabreden sich zum Essen beim Lieblingswirt. Sie gehen davor in eine Teststraße. Die ausgedruckte Bestätigung oder des E-Mails am Handy mit dem negativen Testergebnis ist die „Eintrittskarte“ für den Lokalbesuch."

"Frau Huber möchte auf einen Kaffee in die örtliche Konditorei gehen. Sie hat in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion überstanden. Für den Kaffeehaus-Besuch muss sie nur den Absonderungsbescheid ihrer behördlichen Quarantäne bzw. die ärztliche Bestätigung über die abgelaufene Infektion vorlegen." 

Phase 2 ab 4. Juni

Dann kommen „digitale Nachweis-Varianten“ für Tests. Impfungen usw., sprich QR-Codes, zum Einsatz, sie sollen auf gesundheit.gv.at heruntergeladen werden. Das geht aber nur mit Besitz einer Handysignatur oder einer Bürgerkarte.

In der Praxis könnte die Phase 2 folgendermaßen aussehen (Beispiele der Bundesministerien):

"Ein Paar plant einen Hotelaufenthalt. Beide haben bereits je eine Erstimpfung erhalten. Sie haben sich ihre Impfzertifikate mit ihrer Handy-Signatur unter gesundheit.gv.at heruntergeladen und am Handy gespeichert. Ab dem 22. Tag nach Impfung reicht die Vorlage des Impfzertifikats beim Check-in im Hotel."

"Herr Maier möchte in einem Restaurant Abendessen gehen. Er geht vorher in die Teststraße und lässt sich das Zertifikat ausstellen. Im Restaurant wird sein QR-Code mit einer eigenen Prüf-App oder per Handy-Kamera gecheckt. Dabei wird nur angezeigt, ob diese Person für den Zutritt berechtigt ist oder nicht. Persönliche Daten werden bei diesem Check nicht angezeigt."

Phase 3 ab 26. Juni

Der „Grüne Pass“ soll in der EU ausgerollt werden, Impf- oder Testnachweise sollen überall abge­rufen werden können – das gilt auch für Touristen in Österreich. 

Diese Szenarien der Ministerien sollen das verdeutlichen:

"Deutsche TouristInnen kommen für den Sommerurlaub nach Österreich. Sie haben sich in Deutschland Zertifikate ausstellen lassen. Die deutschen QR-Codes sind beim Check per Prüf-App oder Handy-Kamera auch in Österreich lesbar."

"Ein österreichisches Paar plant einen Trip nach Italien. Die Zertifikate, die in Österreich ausgestellt werden, sind auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten lesbar."

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