Anweisungen werden durch Behörden erlassen - Keine Beschlüsse im Parlament notwendig.
Wien. Der Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums zur Eindämmung des Coronavirus, der große Zusammenkünfte auch im privaten Raum verhindern soll, hat am Wochenende für Kritik und Verwirrung gesorgt. Dabei handelt es sich um eine behördeninterne Weisung, die keine Beschlüsse der Legislative - also des Parlaments - braucht. Unterschiede gibt es zu Verordnungen und Bescheiden.
Mit Erlass wird eine Verwaltungsvorschrift bezeichnet. Dabei erteilt eine übergeordnete Behörde wie ein Ministerium einer nachgeordneten Behörde - zum Beispiel das Innenministerium an die oberste Polizeibehörde - Anweisungen. Bei einem Runderlass ergehen diese Verwaltungsvorschriften an mehrere nachgeordnete Behörden. Dies geschieht etwa bei Anweisungen des Bildungsministeriums an die Schulbehörden.
Erlässe basieren auf gesetzlichen Grundlagen. Der Oster-Erlass des Gesundheitsministeriums beruft sich auf das Epidemiegesetz von 1950. Das Schreiben ging in diesem Fall am 2. April an die Landeshauptleute, die wiederum ihre Bezirksverwaltungsbehörden anweisen sollten, "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen".
Verordnungen sind Anweisungen der öffentlichen Verwaltung, die sich direkt an einen allgemeinen Personenkreis beziehen. Es handelt sich dabei um eine "allgemein gültige Rechtsnorm", die für alle Bürger gilt und wie ein Gesetz verbindlich ist. Verordnungen können sowohl von einem Regierungs- als auch einem Verwaltungsorgan ausgesprochen werden. Dafür braucht es im Gegensatz zu Gesetzen ebenfalls keine Beschlüsse im Parlament.
Ein Bescheid ist im Verwaltungsrecht "die am Ende eines Verwaltungsverfahrens stehende individuell-konkrete Anordnung einer Behörde". Dieser wird also in Einzelfällen angewandt und richtet sich daher an einzelne oder mehrere individuell bestimmte Personen. Beispiele sind die Verleihung der Staatsbürgerschaft, die Erteilung einer Baubewilligung und die Verhängung einer Verwaltungsstrafe.