Coronavirus

Erlass: Was zu Ostern erlaubt ist - und was nicht

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Neuer Erlass regelt häusliche Zusammenkünfte. Das ist jetzt verboten. 

Rechtzeitig vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Corona-Pandemie konkretisiert. Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, untersagt. An Begräbnissen dürfen höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten fünf.
 

Auf Osterfeiern verzichten

Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen. Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.
 
Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im "engsten Familienkreis" stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag
 

FPÖ sieht "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität"

Das Verbot größerer häuslicher Zusammenkünfte wegen der Corona-Pandemie stellt für die FPÖ "ein Misstrauensvotum gegen die Bevölkerung und der Aufruf zur Vernaderung" dar. Klubchef Herbert Kickl sprach am Samstag gegenüber der APA von einem "Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität". Missbrauch sei damit Tür und Tor geöffnet.
 
"Wenn irgendjemand behauptet, er habe fünf Personen in ein Haus oder eine Wohnung gehen sehen, steht gleich die Polizei vor der Tür", fürchtet der freiheitliche Klubobmann - "man könnte das auch als Erlass im Geiste der Blockwart-Mentalität bezeichnen". Ein Anruf bei der Polizei genüge, "und schon ist auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ausgehebelt".

Kritik auch von den NEOS

Der Erlass des Gesundheitsministeriums, wonach vor allem im Hinblick auf Ostern Zusammenkünfte im Privatbereich beschränkt werden, ist für Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk mehr als fragwürdig. "Das geht zu weit", sagte er im Gespräch mit der APA. Es gebe keine gesetzliche Grundlage dafür - auch nicht das Epidemiegesetz, das sich lediglich auf öffentliche Veranstaltungen bezieht.
 
Die Länder sollen demnach ihre Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, "sämtliche Zusammenkünfte in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, die nicht im selben Haushalt leben, ab Erhalt dieses Erlasses bis auf Weiteres zu untersagen". Das Ministerium beruft sich dabei auf Paragraf 15 des Epidemiegesetzes.
 
Wörtlich besagt das Epidemiegesetz: "Die Bezirksverwaltungsbehörde hat Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, zu untersagen, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist."
 
 "Das geht zu weit", meint Funk nun zum Erlass, das Epidemiegesetz ermächtige nämlich gar nicht dazu, Verbote in privaten Räumen auszusprechen, es gehe eben um Veranstaltungen. Der Verfassungsjurist sieht daher im Erlass eine "Beeinträchtigung der Privatsphäre", wie diese nur etwa bei Hausdurchsuchungen geschehen darf. Infrage stellt Funk auch das bisherige Vorgehen der Polizei, etwa beim Auflösen sogenannter Corona-Partys.
 
Scharfe Kritik am Erlass gab es auch von NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak, der rechtlich argumentierte. "Mit Erlässen und Verordnungen, die nirgendwo eine gesetzliche Grundlage haben, so regieren normalerweise nur Autokraten", schrieb er in einer Aussendung. Die Maßnahme von Gesundheitsminister Rudolf Anschober sei "verrückt und von autoritärem Gedankengut getrieben".
 
Auch eine verpflichtende Benutzung der Corona-App des Roten Kreuzes, wie es sich Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) wünscht, lehnt Scherak ab. "Wir haben immer gesagt, solange die App freiwillig ist, haben wir kein Problem damit", meinte er dazu. Aber ein verpflichtendes Handytracking gehe einfach entschieden zu weit.
 
 
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