Der Chef der niederösterreichischen FPÖ, Udo Landbauer, brachte eine Individualbeschwerde gegen die 2G-Regelung ein.
Niederösterreichs FPÖ-Chef Udo Landbauer zieht gegen die 2G-Regel vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Eine Individualbeschwerde wurde eingereicht, hieß es am Freitag. Die Corona-Maßnahme sei "verfassungswidrig, unsachlich, willkürlich und unverhältnismäßig", befand der Partei- und Klubobmann der Freiheitlichen im Bundesland.
Die Beschwerde beim VfGH gegen die 5. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung hat Landbauers Rechtsvertreter Michael Schilchegger am 21. November eingebracht, wie auch der ORF Niederösterreich berichtete. Die 2G-Regel sei verfassungswidrig, "weil sie gegen jede Menge Grundrechte verstößt, die unseren Landsleuten per Verfassung schlichtweg zustehen", betonte der Landespolitiker in einer schriftlichen Stellungnahme. Unsachlichkeit und Willkür liege vor, "weil die Regierung keine Evidenz für die Wirksamkeit der 2G-Regel vorlegen kann".
Nicht zuletzt ortete Landbauer auch Unverhältnismäßigkeit. Begründet wurde diese Einschätzung damit, dass die Maßnahme "Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausschließt und massiv benachteiligt, die ein aktuelles Testergebnis oder Antikörper, also ihre Gesundheit oder eine geringe epidemiologische Gefahr, explizit nachweisen können".
Es werde "Unrecht zu Recht erhoben", dagegen möchte der FPÖ-Landesparteichef laut eigenen Angaben ankämpfen. "Ich bin guter Dinge, dass der Beschwerde stattgegeben wird und ich gehe davon aus, dass der Verfassungsgerichtshof auf der Seite der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht."