Coronavirus

Grenzschließungen: Forscher warnen vor Langzeitfolgen

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Die strengen Regeln für Pendler könnten die Wirtschaft in der Grenzregion nachhaltig verändern.

Grenzgänger aus Tschechien und Tirol brauchen seit Mitternacht eine Bescheinigung für die Einreise nach Bayern. Wie viele systemrelevante Betriebe weiter Pendler aus den Nachbarländern beschäftigen dürfen, will das Bayerische Innenministerium am Mittwochvormittag bekanntgeben. Die Bescheinigungen der Landratsämter und kreisfreien Städte sollen die Kontrollen an den bayerischen Grenzen erleichtern. Forscher warnen vor langfristigen Folgen der Grenzschließungen.
 
"Es zeichnet sich eine Transformation der Wirtschaft in der Grenzregion ab, und zentrale Errungenschaften der vergangenen 30 Jahre sind durch die Grenzschließungen in Gefahr", meint Patrick Reitinger von der Universität Bamberg. Er leitet ein Forschungsprojekt, das die Auswirkungen der Grenzschließung auf die Wirtschaft in der bayerisch-tschechischen Grenzregion am Beispiel des Landkreises Wunsiedel im Fichtelgebirge untersucht.
 

Weniger Pendler

Bei einigen Unternehmen könnten die Pendler aus Tschechien weiter im Homeoffice arbeiten. "Andere Unternehmen, die auf die Anwesenheit ihrer Mitarbeitenden angewiesen sind, überlegen, den Anteil tschechischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf lange Sicht zu reduzieren und sich somit von Pendlerinnen und Pendlern aus Tschechien unabhängiger zu machen", erklärte Reitinger.
 
Normalerweise arbeiten im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge rund 1.500 Grenzgänger. Das Landratsamt stufte nach eigenen Angaben nun 73 Unternehmen mit 475 Grenzgängern als systemrelevant ein.
 
Tschechien und Tirol gelten als sogenannte Virusmutationsgebiete. Seit Sonntag dürfen von dort nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen.
 
Ausnahmen gibt es unter anderem für Gesundheitspersonal, Lastwagenfahrer und sonstiges Transportpersonal im Güterverkehr. Sie müssen sich digital anmelden und an der Grenze einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Grenzgänger brauchen seit diesem Mittwoch außerdem eine Bescheinigung der deutschen Behörden, bisher reichte dafür der Arbeitsvertrag.
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