Am Mittwoch beschloss der Nationalrat den Grünen Pass. So wird er funktionieren.
Bei der Sondersitzung am Mittwoch beschloss der Nationalrat den Grünen Pass. So wird er funktionieren.
Kritik von Kickl
FPÖ-Klubchef Herbert Kickl langte wieder einmal deftig zu: Der Grüne Pass führe zur „Impf-Apartheid“, ein „unglaublicher Tabubruch“. Doch stimmten am Mittwoch nur die Blauen gegen jenes Projekt, das die rasche Überprüfung der „3 G“ (getestet, geimpft oder genesen) ermöglichen soll. Die SPÖ hat Datensammlungspläne herausverhandelt.
Elektronischer Impfpass
Seit 19. Mai gilt die Zettelwirtschaft. Absolvierte Tests werden sowieso schriftlich bestätigt, Geimpfte oder Genesene können Impfpass bzw. Absonderungsbescheid vorweisen – dies bleibt möglich. Wer aber eine „Handysignatur“ hat (zu beantragen bei Finanzonline oder bei der Post), kann sich den elektronischen Impfpass bereits jetzt aufs Handy laden und ausdrucken (siehe auch Faksimile oben). Dazu muss man sich auf gesundheit.gv.at einloggen – nach Bestätigung über die App „Digitales Amt“ kann man auf die ELGA-Plattform wechseln. Alternative: Ausgedruckt wird der E-Impfpass auch jederzeit von Ärzten und allen Apotheken.
Stichtag: 4. Juni
Am 4. Juni startet der Grüne Pass in Österreich als QR-Code: Ebenfalls per Handysignatur abrufbar bzw. ausdruckbar. Wird der Code etwa bei einem Hotel eingelesen, sieht der Hotelier sofort, ob eines der „3 G“ vorhanden und damit der Zutritt möglich ist.
Ab 1. Juli wird der QR-Code EU-weit ablesbar. Welche Regeln wo gelten, bleibt abzuwarten.