Coronavirus

Impfpflicht: Gesetz geht in heiße Phase

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Am Donnerstag soll der Gesetzes-Entwurf schon in Begutachtung gehen. 

Wien. Ab Februar soll die Corona-Impfung verpflichtend werden. Dafür laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren: Wie eine Sprecherin von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler gegenüber ÖSTERREICH bestätigte, soll der finale Gesetzesentwurf am Donnerstag vorliegen. Bis dahin beraten aber noch Experten zum Aufreger-Gesetz.
Ohne FPÖ. Der Gesetzes- Entwurf wird unter Einbindung aller Parlamentsparteien erarbeitet – außer der FPÖ. Im Laufe der Woche, voraussichtlich schon am Donnerstag, soll er dann in die Begutachtungsphase starten, heißt es aus dem Gesundheitsministerium zum Zeitplan.


Unklarheit. Ein erster Entwurf war bereits an die Öffentlichkeit gesickert, aus Regierungskreisen heißt es aber, dass sich noch einiges ändern könnte. Vor allem bei den Ausnahmen: Das Nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung bei Schwangeren, die waren aber im geleakten Entwurf ausgenommen. Es dürfte also noch spannend werden. 

So soll die Impfpflicht im Detail aussehen

  • Ab 14. Vorgesehen ist die Impfpflicht für alle in Österreich mit gemeldetem Wohnsitz ab 14 Jahren.
  • Ausnahmen. Schwangere, aus medizinischen Gründen nicht Impfbare und Genesene (bis 180 Tage) können mit Arzt-Attest ausgenommen werden.
  • Pflichttermin. Bis 15. Februar soll jeder Ungeimpfte einen Brief der Gesundheitsbehörden mit einem Impftermin bekommen.
  • Strafen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 600 Euro alle drei Monate – also bis zu 2.400 Euro pro Jahr.
  • Haft. Wer nicht zahlen kann, wird gepfändet. Als letztes Mittel droht eine Ersatzfreiheitsstrafe. 
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