Bereits wenige Wochen vor Inkrafttreten der allgemeinen Impfpflicht in Österreich, gehen Behörden mit einer hohen Zahl an Verweigern aus.
Wien. Man gehe davon aus, dass zwischen 650.000 und einer Million Personen sich trotz Impfpflicht nicht immunisieren lassen würden und den Verfahrensweg bestreiten werden, rechnet Gerhard Pietsch, Gruppenleiter aus dem Gesundheitsministeriums in einem Schreiben vor, dass ORF-Moderator Martin Thür am Freitag auf Twitter veröffentlichte. Dies wäre ein "enormer Verwaltungsaufwand" und "es gibt hier weder Erfahrungen noch Vergleichswerte", heißt es in dem Schreiben weiter.
Franz Gerhard Pietsch, Gruppenleiter aus dem Gesundheitsministerium berichtet gestern in der Corona-Kommission: Das Ministerium geht von 650.000 - 1 Million Verstößen gegen die Impfpflicht aus. pic.twitter.com/Nj69ODPd3Z
— Martin Thür (@MartinThuer) December 10, 2021
Impfpflicht: Strafen und Fristen
- Stichtag: Sie tritt am 1. Februar 2022 in Kraft.
- Strafen: Ab 15. März werden Strafen verschickt. Wer die Impfung verweigert, zahlt bis zu 600 Euro.
- Rausimpfen: Liegt der Nachweis einer Impfung vor, werden alle Strafverfahren eingestellt.
- »Stichtage«: Vierteljährlich werden „Impfstichtage“ stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Impfregister eingetragen haben.
- »Höchststrafe«: Wer sich nicht eintragen lässt, oder nicht einzahlt, bei dem kommt es zu einem Verfahren, die Strafe steigt auf bis zu 3.600 Euro. Mit jedem „Impfstichtag“ wiederholt sich der Vorgang.
- »Haft«: In keinem Verfahren wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt.
- »Schummler«: Für Ärzte, die ein falsches Ausnahme-Attest ausstellen, gibt’s bis zu 3.600 Euro Strafe.
Ausnahmen
Wer nicht muss: Neben Kindern unter 14 auch Schwangere und jene Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sowie Genesene bis zu sechs Monate nach der Infektion. Allerdings wird die Corona-Schutzimpfung für Schwangere explizit empfohlen: „Sie ist für Schwangere sicher“, so Mückstein.
Befreiungsschreiben: Kassenärzte, Fachärzte, Psychiater, Kinder- und Amtsärzte dürfen Bestätigungen zur Impf-Befreiung ausstellen.
Welche Impfungen gelten
Was wird gefordert: Die Impfpflicht umfasst drei Stiche. Menschen, die sich zwischen den Impfungen mit Corona anstecken, müssen die Folgeimpfung nach 180 Tagen vornehmen. Gelten soll die Impfpflicht für 7,7 Millionen Menschen ab 14 Jahren, die in Österreich ihren Wohnsitz haben.