Coronavirus

Ischgl: Erster Zivilprozess geschlossen, Entscheidung schriftlich

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Laut Klage drei Versäumnisse der Behörden - Gericht prüft mögliche Amtshaftung der Republik Österreich - Vergleich abgelehnt.  

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen ist am Freitag die erste mündliche Verhandlung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik in der Causa Ischgl über die Bühne gegangen. Geklagt haben die Witwe und der Sohn eines Mannes, der sich im Skiurlaub im März 2020 mit dem Coronavirus angesteckt hat und wenig später gestorben ist. Es geht um einen Schadenersatz von über 100.000 Euro. Der Prozess wurde nach dreieinhalb Stunden geschlossen, die Entscheidung ergeht schriftlich.

Ein von den Klägern angebotener Vergleich wurde im Zuge der Verhandlung von der Finanzprokuratur - vertreten vom leitenden Prokuraturanwalt Martin Paar sowie Martin Tatscher - abgelehnt. Auch die von Klägervertreter Alexander Klauser geforderten Fragen, Zeugen und Gutachten wurden allesamt abgelehnt. Richterin Catrin Aigner erachtete ein weiteres Beweisverfahren für nicht notwendig. Sie habe alle Unterlagen umfassend erhalten, und diese würden ausreichen, um daraus die rechtlichen Schlüsse zu ziehen. In einem Zivilverfahren erklärt der Vorsitzende die Verhandlung für geschlossen, wenn die Streitsache, über die die Verhandlung stattfindet, als vollständig erörtert und entscheidungsreif erachtet wurde. Das Urteil ergeht in Zivilverfahren - wie in diesem Fall - meist schriftlich.

Der Termin hatte für reges Medieninteresse gesorgt. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Verhandlung im Festsaal des Obersten Gerichtshofes im Justizpalast abgehalten. An die 60 Journalisten hatten sich im Vorfeld akkreditiert, viele auch aus dem Ausland.

Der Sohn des an Covid-19 verstorbenen 72-Jährigen - einer der Kläger - war zum Termin gekommen. Seine Mutter, die Witwe des Niederösterreichers, schaffte es aus emotionalen Gründen nicht, wie ihr Sohn im APA-Gespräch sagte. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat im Namen der Familie des an Covid-19 verstorbenen Mannes Klage eingereicht.

Der Familie des 72-Jährigen gehe es nicht um das Geld, sondern um Gerechtigkeit, sagte der Sohn der APA. "Ich und meine Mutter müssen sich nicht bereichern." Sollte es zu einer Zahlung kommen, werde er abzüglich aller Kosten das Geld spenden, sagte der Mann. Sein Vater habe zu Lebzeiten gerne die Caritas unterstützt. Es gehe darum, dass die Behörden eingestehen, dass sie falsch gehandelt haben und dass sich das nicht wiederholt. Hätte sein Vater gewusst, dass es in dem Skigebiet bereits positive Coronafälle gegeben habe, "wäre er nicht gefahren", sagte der Mann. "Es wurde ja nichts kommuniziert medial."

Die zentralen Vorwürfe: Die Behörden hätten nicht schnell und nicht entschlossen genug agiert, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Obwohl seit 4. März 2020 bereits bekannt gewesen sei, dass es SARS-CoV-2-Infektionen im Paznauntal gegeben habe, sei die Region nicht geschlossen worden und tausende Urlauber am Wochenende darauf in das Skigebiet gereist. "Die österreichischen Behörden, etwa der Landespressedienst des Landes Tirol, die Bezirkshauptmannschaft Landeck und der örtliche Tourismusverband, spielten die Gefahr in unverantwortlicher Weise herunter", heißt es in der Klagsschrift.

Daraufhin wurden nur zögerlich Lokale und Skilifte gesperrt, das Contact Tracing sei mangelhaft gewesen, und die Befolgung der erlassenen Verordnungen sei nicht durchgesetzt worden. So hätten vor den mittlerweile geschlossenen Lokalen im Freien dennoch Leute weiter gefeiert. Damit habe sich das Virus rasant weiterverbreitet. Der Vorwurf der Kläger: Man habe an den Profit gedacht. Wäre die Region vier Tage früher geschlossen worden, hätte das einen Ausfall von zehn Millionen Euro für den Tourismus bedeutet.

Die "unkoordinierte und mangelhaft vorbereitete öffentliche Ankündigung von Bundeskanzler Sebastian Kurz" in einer Pressekonferenz am 13. März 2020, dass das Paznauntal isoliert werde, habe dann zu einer überstürzten und chaotischen Abreise von Touristen und Tourismus-Mitarbeitern geführt. In der Folge kam es zu umfangreichen Staus. Für Strecken, für die man normalerweise eine halbe Stunde braucht, benötigte man viele Stunden. Dabei sollen sich viele Menschen in überfüllten Bussen und Autos angesteckt haben und das Virus in weiterer Folge in Zügen und Flugzeugen an Mitreisende weitergegeben haben.

Auf diesem Weg dürfte sich auch der Ehemann bzw. der Vater der Kläger mit SARS-CoV-2 angesteckt haben. Er saß auf der Rückreise in einem Bus mit hustenden und niesenden Ischgl-Urlaubern. Taxis fuhren gar nicht mehr in das Gebiet. Der begeisterte Skifahrer war eigentlich für die Reise nur eingesprungen. Als er am 7. März in das Tal reiste, war längst bekannt, dass es Corona-Infektionsfälle gibt, so der Vorwurf. Die Finanzprokuratur bestreitet die Ansprüche. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass das Epidemiegesetz als gesetzliche Grundlage zwar ein Schutz zur Allgemeinheit, aber nicht für den einzelnen Menschen gelte.

Der zivilrechtliche Prozess heute dürfte der Auftakt eines Prozessreigens werden: Sieben weitere Tagsatzungen im September und Oktober wurden bereits festgelegt. Am 27. September wird etwa der Fall eines deutschen Ischgl-Urlaubers verhandelt, der sich angesteckt und die Infektion nicht überlebt hat. Neben jener Klage, die am Freitag verhandelt wurde, liegen laut VSV 15 weitere bei Gericht. Außerdem wurden der Finanzprokuratur - sie vertritt die Republik - rund 40 Aufforderungsschreiben vorgelegt, 60 weitere Fälle warten auf die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherungen.

Österreichische Rechtsschutzversicherungen würden aufgrund der "Pandemieklausel" die Deckung - aus Sicht des Vereins ungerechtfertigterweise - ablehnen, hieß es vom VSV. Daher würden die Klagen mit Rechtsschutzversicherungen derzeit auf Belgien, Niederlande, Großbritannien und die Schweiz ausgeweitet. VSV-Obmann Peter Kolba rechnete schlussendlich mit "bis zu 3.000" Ansprüchen, die an die Republik gestellt würden, sowie mit Sammelklagen nach österreichischem Recht. An die 6.000 Betroffene hätten sich an den VSV gewandt.

Der Verbraucherschutzverein zeigte sich im Vorfeld vergleichsbereit. Kolba habe vor einem Jahr an den Bundeskanzler einen offenen Brief geschickt, um die Causa an einem Runden Tisch aufzuarbeiten. "Der Bundeskanzler hat bis heute auf diesen Brief nicht geantwortet", so Kolba.

Derzeit wird auch gegen fünf Personen strafrechtlich ermittelt. Der 70 Seiten starke Vorhabensbericht der Innsbrucker Staatsanwaltschaft wurde fertiggestellt und mittlerweile an das Justizministerium geschickt. Dort wird über Anklage, Einstellung des Verfahrens oder die Beauftragung zu ergänzenden Ermittlungen entschieden.

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