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Coronavirus

Lockdown-Hammer: Friseur-Verbot für Ungeimpfte war rechtswidrig

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Der VfGH veröffentlichte weitere Entscheidungen zu Coronamaßnahmen: So war auch der Friseur-Lockdown für Ungeimpfte rechtswidrig.

Nicht nur das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig – auch der Friseur-Lockdown für Ungeimpfte war demnach illegal. Zur Erinnerung: Von Mitte November 2021 bis Ende Januar 2022 galt für Menschen, die nicht geimpft oder im vergangenen Halbjahr von Corona genesen waren, ein Lockdown. Sie durften ihre Häuser für Arbeit, Bildung oder Besorgungen des täglichen Bedarfs verlassen. Der Besuch beim Friseur blieb jedoch untersagt. Die Einschränkungen galten zunächst nur für zehn Tage, wurden vom Gesundheitsministerium jedoch auf insgesamt elf Wochen ausgedehnt. 

Nun entschied der Verfassungsgerichtshof, dass der Besuch beim Friseur nach so langer Zeit zum Grundbedürfnis wird. "Wenn der Verordnungsgeber durch die Aneinanderreihung solcher Verordnungen im Ergebnis eine wochen- oder gar monatelange Ausgangsbeschränkung anordnet (....), kommt der gesetzlich vorgesehenen Ausnahme der Grundbedürfnisse des 'täglichen' Lebens jedoch eine andere Bedeutung zu als bei einer bloß auf wenige, höchstens zehn Tage angelegten Ausgangsregelung", heißt es.

Kirchen-Ausnahme rechtswidrig

Auch das coronabedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gleichheitswidrig. Grund dafür ist die Ausnahme für Kirchen und Religionsgemeinschaften, wie die Verfassungsrichter in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung feststellen. Gegen das Betretungsverbot für Kultureinrichtungen an sich gab es aber keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
 

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