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Coronavirus

Masken-Pflicht im Freien: Was ab heute gilt

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Schärfere Kontrollen, Maskenpflicht auch draußen, neue Quarantäneregeln. 

Märkte, Einkaufszentren etc. Ab heute gilt die FFP2-Maskenpflicht auch outdoor, wo kein 2-Meter-Abstand möglich ist. Etwa auf Märkten, in Fußgänger­zonen, Warteschlangen, bei Gruppenansammlungen. Ausnahmen gelten für engste Angehörige wie Partner sowie Kinder. Bundesländer können zusätzlich Maskenpflicht auf frequentierten Plätzen verordnen.

Aktion scharf. Geschäftsinhaber und -betreiber müssen dafür sorgen, dass eine lückenlose Kontrolle des 2-G-Nachweises von Kunden möglichst beim Einlass, spätestens aber an der Kassa erfolgt. Ausgenommen von der 2-G-Regel: Lebensmittelhandel, Apotheken etc.

Freitesten. Positiv getestete Personen können sich künftig ab dem fünften Tag freitesten.

Grüner Pass. Gültigkeit des Grünen Passes für Doppeltgeimpfte wird auf sechs Monate, für Dreifachgeimpfte auf neun Monate reduziert. 

Video zum Thema: Das sagt die Politik zur Maskenpflicht
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