Aus welchen Ländern Sie jetzt noch ohne Quarantänepflicht einreisen dürfen:
Am Samstag tritt die neue Einreiseverordnung in Kraft. Demnach gibt es für Einreisende aus den Ländern Australien, Finnland, Irland, Island, Japan, Neuseeland, Norwegen, Südkorea, Uruguay und dem Vatikan weiterhin keine Einreisebeschränkungen, sofern sich die Reisenden in den vergangenen 10 Tagen durchgehend in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben.
Für alle anderen Länder gilt gilt eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne. Ab dem 5. Tag kann man sich mit einem negativen PCR- oder einem Antigen-Test freitesten. Eine Ausreise vor Beendigung der Quarantäne ist möglich, wenn sichergestellt ist, dass dabei das Infektionsrisiko größtmöglich minimiert wird. Bei Einreise muss ein entsprechendes Quarantäneformular unterschrieben vorliegen.
Ausnahmen
- Humanitäre Einsatzkräfte
- Beruflich Reisende (darunter fallen z.B. auch 24-h-BetreuerInnen)
- Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
- Medizinische Begleitpersonen
- DiplomatInnen mit Legitimationskarte
Wird die Testung erst in Österreich durchgeführt, kann die Quarantäne beendet werden, sobald ein negatives PCR- oder Antigentest-Ergebnis vorliegt.
- Personen, die im zwingendem Interesse der Republik einreisen.
- Transitpassagiere
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu beruflichen Zwecken einreisen oder wiedereinreisen, sofern es sich nicht um Personenbetreuer/innen handelt (siehe oben)
- Personen, die im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs (mindestens einmal pro Monat) zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners/der Lebenspartnerin einreisen oder wiedereinreisen
- Personen, die zur Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen einreisen
- Personen, die ausländisches Territorium durchqueren (z.B. das Große Deutsche Eck)
- Personen, die nach Mittelberg (Kleinwalsertal), Vomp-Hinterriss oder Jungholz einreisen