Österreich

Ministerium berät über Quarantäne- Lockerungen

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Das Gesundheitsministerium stellt Corona- Planungen für die neuen Monate an, bei denen auch eine Lockerung der Quarantäne- Regelung zur Debatte steht.

Angesichts der milderen Corona-Verläufe durch Omikron (und der durch die vielen Absonderungen verursachten Probleme) gibt es auch in Österreich Überlegungen, die Quarantäne- und Absonderungsregeln zu ändern. Zwar seien ad hoc keine Schritte geplant, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage zu einem entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" aus dem Gesundheitsressort. Allerdings erarbeite man derzeit Pläne für die kommenden Monate - und mache sich Gedanken auch zu diesem Thema.

Internationale Überlegungen zu Quarantäne- Regelungen 

Ein Sprecher von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verwies auf APA-Anfrage am Dienstag auf schon vom Minister in den vergangen Tagen getätigte Aussagen - etwa in der ORF-"Pressestunde" vom Sonntag - , wonach ja auch international überlegt werde, wie man das Absonderungsmanagement und die Quarantäneregeln künftig insgesamt gestaltet. Druck aus der Wirtschaft verneinte Rauch am Sonntag - man müsse sich anschauen, "ob sich das ausgeht entlang der Pandemie-Entwicklung". Es gehe darum abzuwägen, wie viel von den aktuellen Maßnahmen man brauche und wie man diese in ein neues Regime einbetten könnte.

Am Dienstag erklärte ein Sprecher Rauchs auf APA-Anfrage dazu, man arbeite aktuell ja auch am Varianten-Management-Plan - dabei gebe es "natürlich" auch immer wieder Planungen und Konzepte zum Thema Quarantäne und Absonderung. Man müsse dabei auch immer zwischen Kontaktpersonen und Infizierten unterscheiden, betonte er. Auch die aktuell vorherrschende Corona-Variante spiele bei den Überlegungen eine Rolle.

Änderung des Epidemiegesetzes 

Auch verwies Rauchs Pressesprecher auf die am 15. Juni im Nationalrat beschlossene Änderung des Epidemiegesetzes, die eine Verordnungsermächtigung für den Gesundheitsminister brachte. Demnach kann der Ressortchef als Alternative zur individuellen und gänzlichen Absonderung auch Verkehrsbeschränkungen verordnen. Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu dieser Novelle.

Allerdings habe diese Novelle in erster Linie auf eine mögliche Entlastung der Behörden abgezielt, betonte man nun im Ministerium: Würde der Minister die Verordnung in Kraft setzen, müsste dann etwa nicht mehr jeder Kontaktperson ein behördlicher Bescheid ausgestellt werden, sondern wäre es auch möglich, die von der infizierten Person angegebenen Kontaktpersonen einfach via SMS über Verkehrsbeschränkungen zu informieren.

Bei Infizierten selbst würde eine derartige Verordnung derzeit hingegen nicht greifen, führte der Sprecher aus. Denn diese bestätigten Fälle würden aufgrund einer anderen Verordnung (Absonderungsverordnung) behandelt und Corona als meldepflichtige Erkrankungen gelten. Dass auch Infizierte nur verkehrsbeschränkt werden können, ist damit von dieser im Juni beschlossenen Novelle nicht intendiert.

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