Coronavirus

Telefonische Krankschreibung nur für Covid-Kranke

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Mit allen anderen Erkrankungen muss man nun wieder in die Ordination kommen. Die Ärztekammer will auch asymptomatische Coronafälle krankschreiben können.

Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt nur für Corona-Kranke und nicht für andere Krankheiten. Das Gesundheitsministerium bestätigte am Sonntag gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht des ORF-Radio. Die Ärztekammer forderte unterdessen die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankschreiben zu können.

In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen - außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Corona.

Ab 01.08. nun aktive Krankschreibung nötig

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab dem morgigen Montag aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Corona hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Coronatest einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war. Nunmehr muss man selbst aktiv werden und zum Arzt gehen oder eben zum Telefon greifen, um einen Krankenstand antreten zu können.

Ärztekammer will auch Asymptomatische krankschreiben können

Die Ärztekammer hätte unterdessen gerne die Möglichkeit, auch Corona-Infizierte ohne Symptome krankzuschreiben. "Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken", meinte Ärzte-Präsident Johannes Steinhart im "Kurier" (Sonntag-Ausgabe). Steinhart denkt dabei etwa an vulnerable Gruppen: "Risikopatienten gehören nicht schnell wieder in die Arbeit, sondern möglichst schnell behandelt. Zudem wollen wir nicht, dass sich Asymptomatische durch diese Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren."

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass eine Krankschreibung eben dann erfolge, wenn man nicht arbeitsfähig sei.

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