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Coronavirus

Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August

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Heute um 16.30 Uhr verkündet Gesundheitsminister Rauch das Quarantäne-Aus. Was jetzt für Infizierte gilt: oe24 hat die Details vorab.

Heute um 16.30 Uhr verkünden Gesundheitsminister Rauch und Arbeitsminister Kocher das gestern beschlossene Quarantäne-Aus für Infizierte ab 1. August. oe24 hat die Details vorab:

Wer sich nicht krank fühlt, kann demnach auch nach einem positiven Corona-Test das Haus verlassen, ist allerdings Verkehrsbeschränkungen unterworfen.  

  • Das bedeutet, diese Personengruppe muss ab Verlassen der Wohnung Maske tragen (außer im Freien bei 2 Meter Abstand).
  • Betretungsverbote für vulnerable Bereiche (Spitäler, Altersheime etc.)
  • In der Gastro, in Fitnesscenter, Diskos und Co. bleibt die Maske auf – außer im Outdoorbereich: Verkehrsbeschränkte könnten z. B. in einem Schanigarten sitzen.
  • Im privaten Wohnraum gilt für Verkehrsbeschränkte das gleiche wie in Gastro und Co.: Wenn haushaltsfremde Personen da sind, muss Maske getragen werden. 
  • Um vulnerable Gruppen zu schützen, wird die telefonische Krankmeldung wieder eingeführt, auch die Freistellung von der Arbeit für Risikogruppen ist wieder möglich.
  • Kontrollen sind keine geplant, die Regierung hofft darauf, dass die Bevölkerung die Regeln "mit Eigenverantwortung" einhält.
  • Tests bleiben über September hinaus gratis.

Das ist die Novelle:

Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August
© oe24
× Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August

Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August
© oe24
× Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August

Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August
© oe24
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Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August
© oe24
× Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August

Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August
© oe24
× Quarantäne-Aus: Diese Regeln gelten ab 1. August

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit Covid anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.

Aktuell sehen die Regeln ja Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist. 

Betroffen wären vom Ende der Quarantäne über 100.000 Menschen. Die Zahl der Neuinfektionen liegt aktuell bei bis zu 15.000 pro Tag. Rund 1.500 Spitalsbetten sind derzeit von COVID-Infizierten belegt. Eine Überlastung des Gesundheitssystems sei nach aktueller Einschätzung nicht zu erwarten, hieß es in einer Aussendung der Regierung. 
 

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