Coronavirus

Registrierungspflicht: So sehen die ersten Listen aus

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Ab heute müssen bei jedem Lokal-Besuch die Kontakt­daten angegeben werden. 

In Wien und elf orangen Bezirken in Niederösterreich muss man ab heute beim Lokalbesuch seine Kontaktdaten hinterlassen, damit die Gesundheitsbehörden im Corona-Ernstfall Infektionsketten nachforschen können. In Wien gibt es seit Freitag Regeln:

Name, E-Mail, Telefon: Laut der Verordnung von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker müssen Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Tischnummer festgehalten werden. Und klarerweise der Zeitpunkt des Aufenthalts im Lokal.

McDonald's setzt auf QR-Code

Formular oder Code: Dazu hat die Stadtverwaltung ein eigenes Formular entworfen, das aber erst seit Freitagabend vorliegt. Viele Wirte – so etwa Figlmüller in der Wiener City oder der Fastfood-Riese McDonald’s – verlassen sich auf eine Smartphone-Lösung: Durch Einlesen eines QR-Codes kommt man auf eine Maske, in die man die Daten eintragen kann. Wer mag, kann aber auch eien Zettel ausfüllen und ihn in die dafür vorgesehene Box werfen. Nach 28 Tagen werden die Daten gelöscht bzw. die Zettel vernichtet.

Registrierungspflicht: So sehen die ersten Listen aus
© mcdonalds

Registrierungspflicht: So sehen die ersten Listen aus
© mcdonalds

Zettel im Landtmann

Das Traditions-Café setzt auf Registrierungslisten, die bei jedem Besuch ausgefüllt werden müssen.

Auch im Eissalon Tichy muss das Formular der WK ausgefüllt werden:

Registrierungspflicht: So sehen die ersten Listen aus
© zVg

Take-away-Kunden müssen sich nicht registrieren.

Falsche Angaben? Der Gast ist verpflichtet, korrekte ­Daten anzugeben. Es droht zwar keine Strafe – die Wirte dürfen aber eine „Micky Maus“ nicht akzeptieren.

Nur Wirten droht Strafe. Sie sind für die Abwicklung zuständig und können rechtlich belangt werden – klappt das Contact Tracing hinterher nicht, droht ein Verwaltungsstrafverfahren. Der Wirt muss also die Daten erfassen bzw. Zettel einsammeln und vier Wochen aufbewahren. Verweigert ein Gast, sollte der Gastronom vom Hausrecht Gebrauch machen, sprich: den Verweigerer rauswerfen.

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