Coronavirus

Restaurant: Als Gast gilt 2G, als Mitarbeiter 3G

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In der Gastro kommt die 2G-Regel. Für beschäftigte gilt aber die 3G-Regel am Arbeitsplatz.

"Aus 3G wird 2G" verkündete die Regierung am Freitag. Ab kommendem Montag gilt damit eine 2G-Regelung in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens. So darf man als Gast auch nur noch geimpft oder genesen in die Gastronomie, wie Restaurants, Cafés etc. Für Mitarbeiter gilt aber die 3G-Regel am Arbeitsplatz, wie Gesundheitsminister Mückstein am Freitag erklärte. 

3G am Arbeitsplatz. Bedienstete müssen, nach der Übergangsfrist bis 14. November, einen 3G-Nachweis vorlegen. Das heißt, man muss vorweisen, dass man geimpft, genesen oder getestet ist.

Die 3G-Regel gilt für alle Arbeitnehmer, die Kontakt zu Kollegen oder Kunden haben. Ausgenommen sind Trucker, Förster. Und Parlamentarier („Freies Mandat“).

Schonfrist: Bis Mitte November auch FFP2

Bis 14. November gilt eine Übergangslösung. ÖGB- Arbeitsrechtsexperte Martin Müller erklärt: „Ohne 3G-Zertifikat muss durchgehend die FFP2-Maske getragen werden.“ Mit 3G braucht man keine Maske (außer Pfleger & Ärzte).

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