Coronavirus

Slowenien zieht Grenzöffnung wieder zurück

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Die am Freitag verkündete Grenzöffnung Sloweniens wurde wieder zurückgezogen - Österreicher können nicht mehr ohne triftigen Grund einreisen – Alles, was Sie über die aktuellen Grenzöffnungen wissen müssen.

Wien. Österreicher können ohne einen triftigen Grund nicht mehr nach Slowenien einreisen. Seit Sonntagabend gilt ein neues Grenzregime, mit dem die slowenische Regierung ihre am Freitag verkündete Grenzöffnung wieder zurückgezogen hat. Nunmehr können nur Bürger jener EU-Länder ohne Einschränkungen einreisen, mit denen es bilaterale Vereinbarung gibt. Die Liste der Länder steht noch nicht fest.
 
"Österreichische Staatsbürger, die keinen Wohnsitz in Slowenien haben, keine Immobilie besitzen oder nicht Durchreisen, müssen einen bestimmten Grund für die Einreise haben", verkündete die Leiterin der Grenzpolizeiabteilung der slowenischen Polizeibehörde, Melita Mocnik, bei einer Pressekonferenz am Montag. Wenn man etwa in medizinischer Behandlung in Slowenien ist, dann werde einem der Eintritt nach Slowenien ermöglicht, erklärte sie. "Ohne Grund können österreichische Staatsbürger nicht nach Slowenien einreisen", so Mocnik.
 

Grenzöffnungen: Alles, was Sie wissen müssen

In den vergangenen Tagen wurden an mehreren österreichischen Außengrenzen die Grenzkontrollen gelockert. Ganz offen für Reisen ist aber noch keine Grenze. Während die Lockerung mit Deutschland und der Schweiz abgestimmt war, gibt es mit Tschechien, der Slowakei, Ungarn und Slowenien bisher keinen Gleichklang. Die Situation ist unübersichtlich. Ein Überblick:
 

Deutschland, Schweiz und Liechtenstein

Seit Samstag sind die strengen Grenzkontrollen in Abstimmung mit diesen Ländern gelockert worden. An der Grenze werden nur mehr Stichprobenkontrollen durchgeführt, dennoch ist weiterhin ein triftiger Grund für ein Passieren der Grenze nötig. Darunter fallen Besuche von Lebenspartnern und Verwandten und wichtige familiäre Anlässe wie Hochzeiten, Begräbnisse oder religiöse Feiern. Auch Besitzer von Landwirtschafts-, Jagd- oder Forstflächen sowie Personen, die Tiere versorgen müssen, dürfen einreisen. Die Quarantänepflicht entfällt. Touristische Reisen sind weiterhin nicht erlaubt. Wer nach Deutschland reist, muss eine Selbsterklärung ausfüllen und mitführen. Das Formular kann von der Homepage des Innenministeriums (www.bmi.gv.at) heruntergeladen und ausgedruckt werden. Eine vollständige gegenseitige Öffnung der Grenzen ist für den 15. Juni geplant.
 

Italien

Die strikten Einreisebeschränkungen zu Italien sind weiterhin aufrecht. Es gibt auch nach wie vor keinen direkten grenzüberschreitenden Zugverkehr zwischen Österreich und Italien. Die italienische Regierung hat angekündigt, ab 3. Juni die Grenzen für EU-Bürger zu öffnen. Dann soll auch die bisherige Quarantänepflicht für Einreisende wegfallen. Allerdings will Österreich nicht mitziehen, es gilt weiterhin eine Reisewarnung des Außenministeriums für ganz Italien. Mit Hinweis auf die deutlich höheren Infektionszahlen im südlichen Nachbarland gibt es keinen Zeitplan für eine Lockerung der Beschränkungen. Ausnahmen gibt es für Südtiroler Studierende, die an österreichischen Hochschulen studieren, sowie für Pendler.
 

Tschechien

Die tschechische Regierung berät am heutigen Montag über eine mögliche Lockerung der Einreisebeschränkungen. Bisher gelten die strikten Beschränkungen bis 13. Juni. Geschäftsreisende benötigen bei der Einreise einen negativen PCR-Test. Österreich führt seit Sonntag nur noch Stichprobenkontrollen an den Grenzen zu Tschechien durch, bisher geschlossene Grenzübergänge wurden geöffnet. Dennoch gelten die Einreisebeschränkungen weiter. Einreisen darf man nur für den Berufs- und Pendlerverkehr, bei berücksichtigungswürdigen familiären Gründen und zur Versorgung von Tieren ohne die Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests oder Heimquarantäne.
 

Slowakei

Auch gegenüber der Slowakei wurden am Sonntag die Grenzkontrollen von österreichischer Seite gelockert. Es gibt nur mehr Stichprobenkontrollen an der Grenze, alle Grenzübergänge sind wieder geöffnet. Dennoch gelten die Reisebeschränkungen weiterhin. Die Slowakei hat - wie Ungarn und Tschechien - ihrerseits die Kontrollen aber nicht gelockert.
 
In die Slowakei dürfen nur Personen mit Aufenthaltsbewilligung, engen Familienangehörigen in der Slowakei oder Personen mit entsprechender Arbeitgeberbestätigung und Personal diplomatischer Vertretungen. Alle Personen, die in die Slowakei einreisen, müssen außerdem eine 14-tägige Pflichtquarantäne in einem staatlichen Quarantänezentrum antreten. Dort werden sie auf Corona getestet und können bei negativem Testergebnis die verbleibende Zeit der Quarantänedauer in Heimquarantäne verbringen. Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung beim slowakischen Außenministerium erforderlich.
 

 Ungarn

Auch Ungarn hat die Grenzkontrollen trotz der Schritte Österreichs bisher nicht heruntergefahren. Es gilt ein striktes Einreiseverbot für alle, die nicht ungarische Staatsbürger oder EWR-Bürger mit ungarischer Aufenthaltsgenehmigung sind. Für alle Personen, die einreisen, gilt eine generelle 14-tägige Quarantänepflicht. Für Pendler und Transitverkehr gelten Ausnahmebestimmungen.
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