Nach Ostern
So funktionieren die Zugangstests im Handel
Die am Mittwoch angekündigte Testpflicht für den Besuch des Handels (abseits der Grundversorger) im Rahmen des Ost-Lockdowns ist - vorerst - nur von 7. bis 10. April vorgesehen. Nach dieser "ersten Phase" folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man am Donnerstag auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium.
Für den Besuch des Handels ist dann ein negativer Corona-Test notwendig. Wie schon jetzt bei öffentlichen Dienstleistern braucht man einen PCR- oder Antigentest - die Wohnzimmertests sind nicht gültig.Die konkrete Ausgestaltung dieser Maßnahme wird noch per Verordnung festgelegt. Der Besuch der Grundversorger kann jedenfalls ohne Test erfolgen.
Grundversorger ausgenommen
Die Testpflicht ist eine der am Mittwoch nach dreitägigem zähen Ringen vorgestellten Maßnahmen, die aufgrund der besonders dramatischen Lage an den Intensivstationen und der starken Neuinfektionszahlen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland verhängt wurden. Nach der "Osterruhe", die für 1. bis 6. April einen "harten" Lockdown in der Ostregion vorsieht, inklusive Schließung des nicht lebensnotwendigen Handels, dürfen dann ab 7. April alle Geschäfte wieder aufsperren, sofern es die Lage dann zulässt.
Abgesehen von den aus den vorangegangenen harten Lockdowns bekannten Grundversorgern (Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Banken, Postfilialen, etc.) benötigt man ab 7. April für den Einkauf einen negativen Corona-Test.
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