Für den Besuch des Handels ist ab 7. April ein negativer Corona-Test notwendig.
Die am Mittwoch angekündigte Testpflicht für den Besuch des Handels (abseits der Grundversorger) im Rahmen des Ost-Lockdowns ist - vorerst - nur von 7. bis 10. April vorgesehen. Nach dieser "ersten Phase" folgt eine Evaluierung mit Potenzial auf Ausdehnung, bestätigte man am Donnerstag auf APA-Anfrage im Gesundheitsministerium.
Für den Besuch des Handels ist dann ein negativer Corona-Test notwendig. Wie schon jetzt bei öffentlichen Dienstleistern braucht man einen PCR- oder Antigentest - die Wohnzimmertests sind nicht gültig.
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