Coronavirus

Supermarktketten danken ihren Mitarbeitern

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Dank der Heldinnen und Helden in den Supermärkten sind die Regale prall gefüllt. Nun lassen die Supermarktketten Taten sprechen. Beschäftigte erhalten Gutscheine und Bonuszahlungen.

40.000 REWE-Beschäftigte bekommen in den nächsten Tagen einen "Danke-Bonus" auf ihre Mitarbeiterkarte aufgebucht. Das Guthaben können die Beschäftigten konzernintern bei Billa, Merkur, Penny, Bipa und ADEG einlösen. In Summe macht das Unternehmen dafür einen niedrigen zweistelligen Millionenbetrag locker. Gegenüber oe24.at bestätigt der REWE-Pressesprecher Paul Pöttschacher die Maßnahme und erörtert, dass sich die Höhe des Gutscheins nach dem Beschäftigungsverhältnis richtet. Vollzeitkräfte erhalten mehr als Teilzeitkräfte. 

Hofer und SPAR schütten ebenfalls Prämien aus

Auch beim Diskonter Hofer bekommen die Beschäftigten im Verkauf und in der Logistik eine Bonuszahlung, die zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird. "Uns ist bewusst, dass unsere Mitarbeiter derzeit wirklich Außergewöhnliches leisten. Eine Mehrarbeit in diesem Ausmaß mit derart großartigem Engagement zu meistern, ist nicht selbstverständlich", so Hofer-Chef Horst Leitner laut einer Aussendung.

Der Salzburger Handelskonzern Spar hat bereits gut 3 Mio. Euro an die durch den ersten Riesenkundenansturm vorerst besonders getroffenen Mitarbeitergruppen ausgeschüttet, hieß es auf APA-Anfrage.

Über den heimischen Lebensmittelhandel

Zwei Drittel der Beschäftigten im österreichischen Handel sind weiblich. Das kollektivvertragliche Mindestgehalt für Vollzeitangestellte liegt derzeit im alten Kollektivvertrag bei 1.675 Euro brutto pro Monat, im neuen KV macht es 1.714 Euro brutto aus. Allerdings arbeitet ein Großteil Teilzeit.

Bonuszahlungen auch im Ausland

Auch in anderen Ländern winken den Beschäftigten Bonuszahlungen. In Frankreich etwa bekommen Supermarkt-Verkäuferinnen eine Prämie von 1.000 Euro. Die französische Regierung hatte Einzelhändler zuvor aufgerufen, solche Prämien in der Corona-Krise auszuzahlen, damit die Grundversorgung gewährleistet bleibt. Die Sonderzahlungen sind dort von Steuern und Abgaben befreit.

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