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Maskenpflicht im Bahnhof aber nicht im Bahnhofsgeschäft

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Kuriosum: FFP2-Maske darf in Geschäften auf Bahnhöfen abgenommen werden - ÖBB-Sprecher: Wir haben schon so viel kontrolliert, wir werden das auch noch schaffen

Die Maskenpflicht mach eine Pause, außer in Wien

Die Masken bleiben in den öffentlichen Verkehrsmitteln und Bahnhöfen. Das wird an Stationen, wenn sie über Geschäfte oder gar Einkaufszentren verfügen, zu einem Kuriosum führen. Denn während man am Bahnhof die FFP2-Maske tragen muss, kann man sie fallen lassen, wenn man dort in ein Geschäft geht. Bei der Rückkehr in die Bahnhofshalle ist die Maske dann wieder zu tragen. In ÖBB-Zügen und Öffis in Wien ist sie auch obligatorisch.

"Wir haben schon so viel kontrolliert, wir werden das auch noch schaffen", blieb ein ÖBB-Sprecher am Rande eines Hintergrundgesprächs guter Dinge. In den überregionalen Zügen nach Wien wird es Durchsagen zur Maskenpflicht in der Bundeshauptstadt im öffentlichen Verkehr geben. Wien hat für die Öffis auf dem Bundesgebiet eine strengere Regelung getroffen, als es die Mindestvorgabe des Bundes besagt - daher der Unterschied.

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