Coronavirus

Was Ungeimpfte ab heute wieder dürfen

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Für Ungeimpfte ist der Lockdown ab heute vorbei: Was sie jetzt wieder dürfen.

Der "Lockdown für Ungeimpfte" ist vorbei. Ab Montag können sich Personen, die auf ein Vakzin verzichtet haben, wieder frei bewegen, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Praktisch sind die Auswirkungen gering, da 2G in weiten Teilen des öffentlichen Lebens weiter gilt. So sind für Ungeimpfte weiter Besuche von Veranstaltungen, Lokalen oder Geschäften, in denen es nicht um den täglichen Bedarf geht, untersagt.

Freunde besuchen und im Freien bewegen

Was Leute ohne Impfung nun wieder tun dürfen, ist, sich auch ohne triftigen Grund im Freien zu bewegen sowie Freunde besuchen. Bisher galt ja, dass die Betroffenen nur zu gewissen Zwecken außer Haus durften, etwa wenn sie zur Arbeit gingen, Lebensmittel oder Medikamente kauften, Sport betrieben oder spazieren gingen.
 

Handel für Ungeimpfte erst ab 12. Februar, Gastro ab 19. Februar

Da im Handel ab 12. Februar die 2G-Pflicht fällt, dürfen Ungeimpfte dann auch wieder Nicht-Lebensmittel einkaufen. Ab 19. Februar dürfen sie dann auch wieder in Lokale und Hotels, denn da fällt auch in der Gastro und im Tourismus die 2G-Regel. Für beide Bereiche brauchen Ungeimpfte dann aber einen gültigen PCR-Test (in der Gastronomie 48 Stunden gültig). Ist keiner verfügbar, reicht ein Antigen-Test, der 24 Stunden gültig ist. 

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