Coronavirus

Wen wir jetzt noch wann treffen dürfen

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Die neue Verordnung regelt nun auch Besuche zuhause.

Kanzler Kurz hat heute die neuen Verordnungen zum Lockdown verkündet - dabei werden auch Treffen im privaten Wohnbereich geregelt. Nicht mehr als 6 Personen dürfen im November privat zu uns nachhause kommen. Und: "Diese dürfen nur aus zwei verschiedenen Haushalten stammen." Das bedeutet: In den nächsten 4 Wochen darf jeder Haushalt nur zu einem anderen Haushalt persönlichen Kontakt haben. Insgesamt maximal sechs minderjährige Kinder oder Minderjährige, denen gegenüber eine Aufsichtspflicht besteht, dürfen die Erwachsenen dazu begleiten.
 

Garagenpartys verboten

 
In der ersten Version der Verordnung, hieß es noch, Veranstaltungen seien untersagt  - allerdings mit der Einschränkung: "gilt nicht für den privaten Wohnbereich". Doch hierbei wurde nun nachgeschärft. In der endgültigen Verordnung steht nun auch: "mit Ausnahme von Orten, die nicht der Stillung eines unmittelbaren Wohnbedürfnisses dienen, wie insbesondere Garagen, Gärten, Schuppen oder Scheunen." Das heißt: Eine Zusammenkunft in einer privaten Garage, im Keller oder Abstellraum ist ab sofort tabu!
 

Ausgangssperre ab 20 Uhr

 
Zudem ist zwischen 20 und 6 Uhr das Verlassen der Wohnräume nur aus folgenden fünf Gründen erlaubt:
 
  • Zur Abwendung von Gefahr,
  • Betreuung und Hilfeleistungen sowie Ausübung familiärer Rechte,
  • Deckung der persönlichen Grundbedürfnisse,
  • berufliche Zwecke,
  • physische und psychische Erholung.
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