Coronavirus

Wirbel um Corona-Extrawurst im deutschen Bundestag

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Deutschland hat den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt. Die Regelung gilt allerdings nicht für Abgeordnete des deutschen Bundestags. Dafür hagelt es Kritik von allen Seiten.

Immer mehr Politiker und Rechtsexperten kritisieren die Ausnahme für Abgeordnete bei der verschärften Genesenen-Regelung. Das Robert Koch-Institut hatte am 14. Jänner den Genesenenstatus auf drei Monate verkürzt.

Verfassungsrechtsexperte Christian Hillgruber von der Universität Bonn sagte der "Bild", dass es für die "Ungleichbehandlung" von Bürgern und Politikern keinerlei Rechtfertigung gebe. "Entweder die Verkürzung des Genesenen-Status ist aus fachlich-gesundheitlicher Sicht geboten oder nicht, Abgeordnetenstatus hin oder her."

FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus (62) zur "Bild": „Eine Sonderregelungen im Bundestag darf es nicht geben. Wir müssen zusehen, dass die Allgemeinverfügung geändert wird, möglichst noch in den nächsten Tagen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt teilte der Zeitung mit: "Den Genesenen-Status fachlich fragwürdig auf drei Monate zu verkürzen, aber für den Bundestag bei sechs Monaten zu belassen, ist eine Unverschämtheit."

Zuvor hatte bereits die AfD die Entscheidung des Bundestags kritisiert, dass der Genesenenstatus im Parlament weiterhin für sechs Monate gelten soll.

Ein Bundestagssprecher begründete dies damit, dass die bereits vor der Änderung durch das RKI erlassene Allgemeinverfügung im Bundestag weiterhin gültig sei.  

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