Schweden

Datenpiraten müssen ins Gefängnis

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Die Betreiber der Online-Tauschbörse "The Pirate Bay" wurden wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung von einem schwedischem Gericht zu jeweils einem Jahr Haft verurteilt. Die Verteidigung will Berufung einlegen.

Vier Betreiber der Online-Tauschbörse "The Pirate Bay" müssen wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung für jeweils ein Jahr ins Gefängnis. Dieses Urteil sprach ein schwedisches Gericht am Freitag in Stockholm. Außerdem haben die vier Schweden 30 Mio. Kronen (2,74 Mio. Euro) Schadenersatz zu zahlen - an Musik- und Filmunternehmen wie Warner Bros., Sony, EMI, Columbia Pictures und Twentieth Century Fox. Auch die Münchner Mars Media Beteiligungs GmbH gehörte zu den Klägern. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

Beihilfe zu illegalem Datentausch
Über die Internetserver von "Pirate Bay" konnten Nutzer bisher kostenlos auch nach Raubkopien von Filmen, Musik und Computerprogrammen suchen, das Material dann untereinander tauschen und herunterladen. Aus Sicht des Gerichts haben die Betreiber der Suchmaschine damit Beihilfe zu illegalem Datenaustausch und Urheberrechtsverletzungen geleistet.

"Keine Seeräuberromantik"
Der Ausgang des Prozesses in Schweden gilt international als richtungsweisend für den Umgang mit geistigem Eigentum im Internet. "Das Urteil gegen die Betreiber von The Pirate Bay hat eine wichtige Signalwirkung. Es stellt klar, dass das Betreiben einer Internet-Tauschbörse mit überwiegend illegalen Inhalten nichts mit Seeräuberromantik zu tun hat, sondern letztlich nichts anderes als eine moderne Form der Hehlerei ist, an der sich die Betreiber, zum Beispiel über Werbeeinnahmen, persönlich bereichern", sagte Stefan Michalk, Geschäftsführer des deutschen Bundesverbandes Musikindustrie.

Kritik von Lichtenberger
Die österreichische EU-Abgeordnete der Grünen, Eva Lichtenberger, meinte in einer Aussendung, dass "drakonische Strafen das Problem nicht lösen können": "Die Folgen wären ein Abwandern der Tauschbörsennutzung in die Anonymität." Deshalb sei "ein neues Gesellschaftsmodell für die digitale Welt notwendiger denn je. Es muss eine Alternative geben, den kulturellen Input von Künstlern und Kreativen zu entlohnen, damit die kulturelle Vielfalt erhalten bleibt." Die Grünen schlagen daher eine Kulturflatrate vor, die eine Pauschalvergütung für alle urheberrechtlich geschützten Werke im Netz vorsieht.

Am 1. April war in Schweden ein Gesetz in Kraft getreten, mit dem die Identität von Computern ermitteln werden kann, von denen urheberrechtlich geschütztes Material heruntergeladen werden kann. Prominente schwedische Schriftsteller wie Henning Mankell und Per Olov Enquist hatten daraufhin Strafanzeigen gegen Raubkopierer ihrer Hörbücher gestellt.

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