Auf heimische Besitzer der beliebten Flugobjekte kommen 2021 einige Neuerungen zu.
Wie berichtet, macht ein neues Regulativ zum Jahreswechsel die Drohnennutzung
in der Europäischen Union einheitlich und einfacher. In Österreich kann man ab dem 31. Dezember 2020 einen Online-Test machen, bei dessen erfolgreicher Absolvierung Drohnen im gesamten Luftraum der EU gesteuert werden dürfen. Zudem können einfache Drohnen für rund 30 Euro (verpflichtend) registriert werden, und die bisherige rund 300 Euro teure Bewilligung fällt weg.
"Es wird günstiger, einfacher und sicherer", sagt Magnus Brunner, Staatssekretär im Klimaschutz- und Innovationsministerium. Dass in der Europäischen Union auf die Entwicklungen der vergangenen zehn Jahre reagiert werde, freue ihn. "Wir wollen, dass das Potenzial der Drohnen nicht ungenützt bleibt, und gleichzeitig ein größtmögliches Maß an Sicherheit in der Luft und am Boden schaffen", sagte Brunner und betonte, dass man die Nutzungsbereiche von Drohnen weiter ausbauen wolle.
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Eigentümer oder Pilot?
Unterschieden wird ab sofort zwischen dem Eigentümer und Piloten der Drohne. Während der Eigentümer seine Drohnen online registrieren muss, benötigt der Pilot den Drohnenführerschein. Dieser kann kostenfrei im Internet absolviert werden und besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen, von denen 75 Prozent richtig beantwortet werden müssen. Es sind jedoch Wiederholungen möglich. "Dieser Führerschein wird in ganz Europa anerkannt", betonte Hackl. Wer ihn jedoch nicht mitführt, muss mit Strafen rechnen. Bis zum Start des Online-Tests können bereits ab sofort Testfragen beantwortet werden.
Neu wird auch die verpflichtende Online-Registrierung kleiner Drohnen in der Klasse "Open". "Die einfachste Kategorie ist jene, die für den normalen User relevant ist", sagte sie. Ab Jahresende fällt die aktuell benötigte Bewilligung weg und ein Besitzer kann so viele kleine Drohnen wie er möchte um rund 30 Euro für drei Jahre registrieren. Daneben wird weiterhin eine Versicherung benötigt. "Man rechnet in den nächsten Jahren mit circa 23 Milliarden Dollar Markt, die die Drohnen in diesem Bereich haben werden", sagte Brunner.
Wenige Ausnahmen
Vor unüberlegten Drohnenkäufen zu Weihnachten warnt unterdessen der ÖAMTC. "Mit wenigen Ausnahmen, z. B. reine Spielzeugdrohnen oder Eigenbau-Drohnen bis 250 Gramm, gibt es ein Mindestalter von 16 Jahren", sagte Drohnenexperte Benjamin Hetzendorfer in einer Aussendung. Dem neuen EU-Regulativ blicke er positiv entgegen. "Dadurch wird innerhalb Europas die Rechtslage vereinheitlicht, was unter anderem ein unkompliziertes Fliegen im europäischen Ausland ermöglicht", sagte er.
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