Nach einer gewissen Menge wird Datenübertragung auf 64 kb/Sek reduziert.
Gute Nachricht für Smartphone- und Tablet-Besitzer, die mit ihren mobilen Geräten viel im Internet surfen: Das Handelsgericht Wien entschied in einem Verbandsverfahren des Verein für Konsumenteninformation (VKI), dass es eine irreführende Blickfangwerbung darstellt, wenn bei einem Mobilfunktarif namens "Smart Net Unlimited", der mit "unlimitiert surfen" und "soviel mobiles Internet, wie Sie wollen" beworben wird, ab Erreichen eines gewissen Datenvolumens (3 GB/6GB) die Geschwindigkeit der Datenübertragung auf maximal 64 kb pro Sekunde reduziert wird. Damit hat der (VKI) die Verbandsklage auf Unterlassung gegen T-Mobile in erster Instanz gewonnen.
In der Werbung kaum erkennbar
Eine so langsame Verbindung schränke den üblichen Gebrauch des Internet so erheblich ein, dass von "unlimitiert" im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr die Rede sein könne. Der entsprechende Hinweis auf die Drosselung war im TV-Spot nur für drei Sekunden eingeblendet, und für das Gericht damit mangels Lesbarkeit keinesfalls ausreichend deutlich, um die Irreführung durch das blickfangartige "unlimitiert" zu beseitigen.
Signalwirkung
"Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, über das Ziel schießende irreführende Werbung endlich zu unterlassen", sagt Mag. Ulrike Docekal, zuständige Juristin im Bereich Recht des VKI. "Einschränkungen von Blickfängen sind erlaubt, aber diese Einschränkungen müssen von einem durchschnittlichen Verbraucher deutlich lesbar sein. Das ist insbesondere bei Fernsehwerbung regelmäßig nicht der Fall."