Provider will mit "Selbstanzeige" Rechtssicherheit bei Sperrung von Piratenseiten erreichen.
Beim Surfen im Internet haben es viele schon erlebt: Man steuert eine bestimmte Adresse an, plötzlich erscheint am Bildschirm die Mitteilung: "Diese Seite ist gesperrt." Es geht da um mutmaßlich illegale Downloadseiten wie kinox.to oder "The Pirate Bay". Warum die Seiten gesperrt sind? Weil die Internetanbieter das nach Aufforderung durch Rechteinhaber an und für sich tun müssen - allerdings ist die Rechtslage hier sehr unklar.
T-Mobile Austria will jetzt aber endgültig Rechtssicherheit in der Frage der Sperrung solch mutmaßlich illegaler Downloadseiten erreichen. Das Unternehmen erstattete deshalb bei der Regulierungsbehörde RTR nach Eigenaussage auf seinem Blog (Link unten) "eine Art Selbstanzeige" - nachdem man in der Vorwoche nach Abmahnung durch Rechteinhaber mehrere Seiten gesperrt hatte.
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OGH und EU unterschiedlicher Ansicht
Konkret handelt es sich um sogenannte Klonseiten, die der bekannten Plattform "Pirate Bay" zugeordnet werden und auf Namen wie "133x.st" oder "proxydl.cf" lauten. T-Mobile beklagt in diesem Zusammenhang eine unklare Rechtslage. Einerseits sei man laut einer OGH-Entscheidung im Bezug auf Originalseiten bei einer Abmahnung durch den Rechteinhaber gezwungen, selbst über mögliche Urheberrechtsverstöße zu urteilen und gegebenenfalls die betreffenden Seiten zu sperren. Andererseits verstoße man laut einer EU-Richtlinie damit gegen das Gebot der Netzneutralität, dürften Netzsperren doch nur aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erfolgen.
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Jetzt ist die RTR am Zug
Bisher folgte T-Mobile diesen Abmahnungen nicht, um sich nicht eines Verstoßes gegen die Netzneutralität schuldig zu machen. Die Folge waren Klagen, die jeweils zu einstweiligen Verfügungen führten, die schließlich zur Umsetzung der Netzsperren verpflichteten. Die unerfreuliche Nebenwirkung: hoher personeller Aufwand sowie hohe Kosten für das Gerichtsverfahren bei Klonseiten.
Indem T-Mobile sich nun an die RTR wendet, erhofft sich das Unternehmen Klarheit, ob bei Sperren nach Abmahnungen ein Verstoß gegen die Netzneutralität vorliegt. Die Behörde solle eine Beurteilung treffen, nach der man künftig rechtlich einwandfrei und ohne großen Aufwand handeln könne.
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