Skurriles Urteil

Facebook darf Hassreden nicht löschen

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Die Löschung von Hassreden durch das Online-Netzwerk ist laut Urteil nicht rechtens.

Der  Kampf gegen die Verbreitung von Hass im Internet  ist ohnehin äußerst mühsam. Und nun könnte das Ganze noch komplizierter werden. Denn die Löschung sogenannter Hassreden durch Facebook ist nach einem aktuellen Urteil des Deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) auf Grundlage der aktuellen Geschäftsbedingungen nicht rechtens. Die Regeln zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen seien "unwirksam", urteilte der III. Zivilsenat.

Begründung

Die Geschäftsbedingungen berücksichtigten nicht, dass Nutzer zumindest nachträglich über die Entfernung eines Beitrags in Kenntnis gesetzt und über die beabsichtigte Sperrung eines Kontos vorab informiert werden müssten und ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden müsse, sich zu äußern. Seit April 2018 verbietet das soziale Netzwerk sogenannte Hassreden, löscht sie und verhängt auch Kontosperren bei entsprechenden Kommentaren.

Anlassfall

Im konkreten Fall klagten zwei Nutzer gegen Facebook, deren als rassistisch eingestufte Kommentare gegen Migranten gelöscht worden waren. Zusätzlich wurden ihre Konten für drei beziehungsweise dreißig Tage gesperrt. Die beiden Kontoinhaber sehen durch das Vorgehen von Facebook ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Nun muss das weltgrößte Internetnetzwerk die Beiträge wiederherstellen und hat eine Sperrung der Nutzerkonten und Löschung der Beiträge bei deren erneuter Einstellung zu unterlassen.

Erste Einschätzung war anders

In der mündlichen Verhandlung vor einer Woche hatte der Vorsitzende Richter, Ulrich Herrmann, die Löschung noch  für voraussichtlich rechtmäßig erklärt . "Nach vorläufiger Auffassung des Senats hat Facebook das Recht auf Löschung auch dann, wenn keine Straftat vorliegt", sagte er damals.
 

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