Gefälschte Nachrichten von "Österreich.gv.at"

Finanzministerium warnt erneut vor betrügerischen E-Mails

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Das Finanzministerium hat am Freitag erneut vor betrügerischen E-Mails gewarnt.

Demnach werden gefälschte Nachrichten im Namen von "Österreich.gv.at" an Bürgerinnen und Bürger versendet. Die betrügerischen Nachrichten enthalten die Information, dass die Empfängerinnen und Empfänger einen Link aufrufen und dort persönliche Daten eingeben sollen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Als Absender der Nachrichten scheint "Oesterreich.gv.at" auf.

Beispiel einer solchen gefälschten Nachricht 

Betreff: Ihre Rückerstattung ist online verfügbar

Von: Oesterreich.gv.at

Lieber Kunde,

Sie haben eine ausstehende Rückerstattung von Oesterreich.gv.at. Unser Transaktionsmanagementsystem erkennt, dass Sie zum Erhalt dieser Zahlung berechtigt sind.

Ihre Rückerstattung ist online verfügbar: 176,88 Euro

Registrationsnummer: 100088684468

Bezahlverfahren: Zahlung online

Datum: 18/08/2023

Um die schnelle Online-Zahlung zu akzeptieren, klicken Sie auf den folgenden Link und speichern Sie die Rückerstattungsinformationen:

https[:]//eid.oesterreich.gv.at/auth/start?token=AT98465

Mit freundlichen Grüße,

The Oesterreich.gv-Team

Der enthaltene Hyperlink führt auf eine gefälschte Webseite im Stil von Oesterreich.gv.at, die zur Eingabe von persönlichen Daten, insbesondere Kontoinformationen, auffordert, warnt das Finanzministerium. Das BMF betont, dass es sich hierbei um einen Internet-Betrugsversuch handelt und die versendeten E-Mail-Nachrichten und verlinkten Webseiten Fälschungen darstellen, so das Ministerium.

Das Ministerium warnte laufend vor solchen und ähnlichen Betrugsversuchen, welche über verschiedene Kommunikationskanäle wie E-Mail, SMS und Telefonanrufe erfolgen. Der enthaltene Hyperlink führt auf eine gefälschte Webseite im Stil von Oesterreich.gv.at, die zur Eingabe von persönlichen Daten, insbesondere Kontoinformationen, auffordert. In dem Zusammenhang betonte das Finanzministerium, dass seine Informationen "grundsätzlich in Form von Bescheiden" erfolgen und "per Post oder in die FinanzOnline-Databox zugestellt" werden. "Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf", hieß es in einer Aussendung.

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