Praktischer Dienst

Handy-Signatur ab sofort bei Post beantragbar

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Beantragung der elektronischen Unterschrift wird noch einfacher.

Wie berichtet, nutzen immer mehr Österreicher die Handy-Signatur . Bisweilen war die Beantragung aber nicht überall ganz einfach abzuwickeln. Doch damit dürfte es nun weitestgehend vorbei sein. Denn die Post hat am Freitag in einer Aussendung mitgeteilt, dass der Dienst ab sofort auch in den heimischen Post-Filialen beantragbar ist.

Rechtsgültige Unterschrift
Die Handy-Signatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift, die mit dem Mobiltelefon bestätigt wird. Das Handy wird dadurch zum virtuellen Ausweis im Internet, mit dem auch Dokumente oder Rechnungen digital unterschrieben werden können. So werden etwa diverse Amts- und Behördenwege (Anträge, FinanzOnline, Ausstellung von Urkunden, Anzeigen, Services der Pensionsversicherung oder der SVA, etc.) über das Internet erledigt. Dokumente sind durch die elektronische Signatur rechtlich genauso gültig wie eigenhändig unterschriebene Dokumente oder Rechnungen.

Wichtig: Für die Aktivierung dieses elektronischen Ausweises ist vor allem der zweifelsfreie Identitätsnachweis des Besitzers erforderlich. Dieser muss bei der Beantragung auch nachgewiesen werden können. Zum Beispiel mit einem Pass.
 

Link
www.post.at/handysignatur
 

5 Grundregeln für ein sicheres Passwort 1/5
1. Regel
Niemals den Nutzernamen, den tatsächlichen Namen, das Geburtsdatumoder andere Informationen, die mit der eigenen Person oder dem genutzten Konto zusammenhängen, als Passwort verwenden.
 
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