Wegen Änderung beim Telekom-Gesetz

Jetzt droht neue Kostenfalle bei Handys

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Novelle für das Telekom-Gesetz bringt laut Arbeiterkammer massive Verschlechterung für Mobilfunkkunden.

Kurz vor Ende der Begutachtungsfrist wird Kritik an der geplanten Novelle für das Telekom-Gesetz laut. So kritisiert die Arbeiterkammer (AK) am Montag in einer Aussendung, dass Konsumenten in Bezug auf verbillige bzw. kostenlose Handys schlechter gestellt werden als von der EU vorgesehen. Die Begutachtungsfrist für die Gesetzesnovelle endet bereits am 10. Februar.

Rückgabe oder Abschlagszahlung

Die AK sieht in dem Entwurf Verschlechterungen für die Konsumenten bei Gratishandys bzw. verbilligten Smartphones. Denn künftig müsse bei jeder vorzeitigen Vertragsauflösung entweder das vergünstigte Handy zurückgegeben oder eine Abschlagszahlung geleistet werden - auch dann, wenn Anbieter Verträge nicht einhalten oder ändern. Damit sei das österreichische Gesetz weniger konsumentenfreundlich als die EU-Vorgabe.

Forderung

Die AK fordert, "die Abschlagszahlungen sollen weg, wenn Leistungsmängel oder nachteilige Vertragsänderungen des Anbieters der Ausstiegsgrund sind". Ansonsten sollten die Mindestvertragslaufzeit von derzeit 24 Monaten verkürzt oder der Spielraum für Anbieter, Verträge jederzeit unlimitiert zu ändern, beschränkt werden. Derzeit könnten Nutzer noch darauf vertrauen, dass sie bei vorzeitigem Vertragsausstieg wegen Nichterfüllung oder einseitiger Änderung des Vertrages keinen Ausgleich für gewährte Preisvorteile bei Geräten zahlen bzw. diese auch nicht zurückgeben müssen, so die Arbeiterkammer.

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