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Lady Gaga Songs geladen: Hacker vor Gericht

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Dem kriminellen Duo drohen jetzt mehrjährige Haftstrafen.

Den zwei jungen Computer-Hackern aus dem Ruhrgebiet (Deutschland), die an unveröffentlichte Songs von Stars wie Lady Gaga und Leona Lewis herangekommen sein sollen ( wir berichteten ), drohen mehrjährige Gefängnisstrafen. Die 18 und 23 Jahre alten Männer müssen sich an diesem Donnerstag vor dem Duisburger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Das Duo soll die Computer von Plattenfirmen angezapft haben. Auch Mariah Carey, Kesha und andere Künstler sind laut Anklage Geschädigte.

Songs verkauft
Die beiden Hacker kommen aus Duisburg und Wesel am Niederrhein. Der jüngere war in der Szene als "DJ Stolen" bekannt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagten die brandneuen Songs zum Verkauf angeboten haben. Angeblicher Gewinn: Rund 15.000 Euro. Laut Staatsanwaltschaft drohen ihnen im Falle der Verurteilung mehrere Jahre Haft.

14 Stunden pro Tag vor dem Computer
"DJ Stolen" wohnte noch bei seinen Eltern, als er ins Visier der Fahnder geriet. Nach der Erhebung der Anklage soll er schon zwei Mal rückfällig geworden sein - neue Ermittlungen laufen. "Er ist hack-süchtig", sagte sein Verteidiger Burkhard Benecken am Mittwoch auf dpa-Anfrage. Der 18-Jährige habe 12 bis 14 Stunden pro Tag vor dem Computer gesessen, teilweise nächtelang. "Die virtuelle Welt des Internets war ihm wichtiger als Treffen mit seiner Freundin." Besonderes Augenmerk habe dabei immer der Musik gegolten. Die Fähigkeiten als Computer-Hacker habe sich sein Mandant selbst angeeignet. Er habe sich die entsprechenden Anleitungen über Internet-Suchmaschinen herausgefiltert und perfektioniert.

Soweit der Anwalt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die bislang unveröffentlichten Songs von den Hackern gegen Geld im Internet angeboten wurden. Der 18-Jährige habe es außerdem geschafft, das private E-Mail-Fach von Sängerin Kesha zu knacken und sich private Bilder zu verschaffen. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft drohte er Kesha mit einer Veröffentlichung der Bilder, falls sie ihm nicht einen persönlichen Gruß - einen sogenannten "Shout" - aufnehme und zuschicke. Dieser "Shout" soll "DJ Stolen" in Musikdateien eingebaut haben, um seinen Bekanntheitsgrad in der Szene zu erhöhen.

Vermindert schuldfähig?
Das Duisburger Amtsgericht hat für den Prozess gegen die beiden Promi-Hacker zunächst nur einen Verhandlungstag vorgesehen. Verteidiger Benecken will jedoch seinen 18-jährigen Mandanten wegen dessen angeblicher Internetsucht von einem Sachverständigen untersuchen lassen. Dabei solle geprüft werden, ob "DJ Stolen" vermindert schuldfähig gewesen sei. Sollten die Richter diesem Antrag folgen, ist ein Urteil gegen beide Angeklagte am Mittwoch ausgeschlossen.

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