DSGVO-Verstöße

Nächste Runde bei Schrems gegen Facebook

Teilen

Nach Anhörung am Landesgericht Wien geht Klage wohl wieder an OLG und OGH.

Der mehrjährige  Rechtsstreit zwischen Max Schrems und Facebook  hat am Montag eine Fortsetzung erlebt. Das Online-Netzwerk ist der Ansicht, dass österreichisches Recht eine Klage nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gegen das Internetunternehmen vor Gerichten nicht erlauben würde. Dies hat Facebook nach Angaben des heimischen Datenschutzaktivisten in der Anhörung am Landesgericht Wien am Montag erstmals in einer Verhandlung vorgebracht.

Nur die Aufsichtsbehörde in Irland solle nach Ansicht von Facebook über Datenschutzverletzungen entscheiden dürfen, teilte Schrems anschließend in einer Aussendung mit. "Das ist an Absurdität nicht zu übersteigern: Ein Weltkonzern argumentiert ernsthaft, dass es gegen die Verfassung verstoßen würde, wenn ein Verbraucher ihn klagen kann", kommentierte  Schrems . Die Aufsichtsbehörde in Irland sei "für ihre Untätigkeit bekannt".

>>>Nachlesen:  Erfolg für Schrems-Klage gegen Facebook

Bis zur Verhandlung wird es Jahre dauern

Der Datenschutzaktivist wirft Facebook zahlreiche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Regelungen vor. Über die Zuständigkeit für seine Klage herrscht weiterhin Unklarheit. Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGfZRS) habe die Entscheidung über die Zuständigkeit zu Schrems' Klage gegen Facebook abermals vertagt, hieß es in der Aussendung.

Angesichts neuer Rechtsfragen wolle die Richterin erneut über die Zuständigkeit entscheiden. Damit werde wieder ein Instanzenzug zum Oberlandesgericht (OLG) Wien und zum Obersten Gerichtshof (OGH) eröffnet, den Facebook sicher einschlagen werde, nimmt Schrems an. Er geht davon aus, dass frühestens sechs Jahre nach Einbringung der Klage über deren Inhalt verhandelt werde.

>>>Nachlesen:  Schrems: Harte Vorwürfe gegen Facebook

Hin und her

Die Zulässigkeit der 2014 eingebrachten Klage beschäftigte bereits das Landesgericht Wien, das OLG, den OGH und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Im Jänner 2018 entschied der EuGH, dass Schrems zwar keine "Sammelklage" einbringen dürfe, aber das Landesgericht Wien für seine eigenen Ansprüche zuständig sei, da er Facebook rein privat als Verbraucher nutze.

Bei der Verhandlung am Montag sei unstrittig geblieben, dass Schrems die Klage gemeinnützig und als Verbraucher führe, hieß es. Facebook hatte dem Juristen seinen eigenen Angaben zufolge zuvor unterstellt, beruflich tätig zu sein oder sogar ein "illegales Inkassobüro" zu betreiben. Davon hätten die neuen Vertreter von Facebook nun Abstand genommen, so Schrems.

>>>Nachlesen:  So tickt Facebook-Fighter Max Schrems

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten
OE24 Logo