Das Oberlandesgericht Wien hat in seiner Eigenschaft als Kartellgericht dem Zusammenschluss von Meta (Facebook) und Giphy unter bestimmten Auflagen zugestimmt.
Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde hat den Ankauf des Internetdienstes Giphy durch Facebook beim Kartellgericht unter die Lupe nehmen lassen. Der Grund: Die Kartellwächter hatten "wettbewerbsrechtliche Bedenken" und stellten im Juli bei Gericht einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses.
Das zuständige Oberlandesgericht Wien hat dem Zusammenschluss nun jedoch Grünes Licht gegeben.
Die Übernahme war bereits im Mai 2020 durchgeführt worden und rief die BWB bereits "wegen verbotener Durchführung" auf den Plan. Der Kauf war der Kartellbehörde nicht ordnungsgemäß angemeldet worden, was diese im Juli bereits mit einem Bußgeld in Höhe von 9,6 Mio. Euro abstrafen ließ. Den entsprechenden - nicht rechtskräftigen - Beschluss fasste das Kartellgericht auf Antrag der BWB am 22. Juli 2021.