Die Polizei nutzt ihre neuen Befugnisse im Cyberspace rege aus. Die Fälle werden an den Rechtsschutzbeauftragten Tanner vorbeigeschleust.
Die Polizei nutzt ihre neuen Überwachungsbefugnisse rege aus, schreibt die "Presse" aufgrund einer internen Statistik des Innenministeriums. Demnach seien in den ersten fünf Wochen 2008 die Standorte von 82 Handy-Nutzern lokalisiert und 2.766 Anschluss-Inhaber ausgeforscht worden.
2,3 Handy-Abfragen pro Tag
In 22 Fällen verlangten die
Sicherheitsbehörden Auskunft darüber, welche Internet-Kennnummer
(IP-Adresse) und welche Identität sich hinter einer bestimmten E-Mail
verbargen. 540 Mal wurden Internet-Nutzer auf Grund der Annahme einer
konkreten Gefahrensituation (Hilfeleistungspflicht oder Verdacht auf eine
bevorstehende, schwere Straftat) ausgeforscht. Von 82 Handy-Nutzern - also
im Schnitt 2,3 täglich - erfragten die Behörden bei den Betreibern den
momentanen (oder zuletzt registrierten) Aufenthaltsort. Bei 29 davon geschah
dies auf Grund der Annahme von Selbstmordgefährdung.
Keine einzige Handy-Ortung für die Bergung
Gemäß der vom
Innenministerium stets strapazierten Begründung, mittels Handy-Ortung
vorwiegend verirrte und verletzte Bergwanderer oder verschüttete
Lawinenopfer finden zu wollen, wurde während des fünfwöchigen
Untersuchungszeitraums kein einziger Fall registriert, heißt es.
Am Rechtsschützer verbeigeschleust
Interessant an der
Statistik des Innenministeriums ist auch, dass sich der zuständige
Rechtsschutzbeauftragte, der von der Politik stets als Wächter über die
Zulässigkeit derartiger Polizeianfragen dargestellt wurde, nicht an eine
solche Fülle von Fällen erinnern kann. "Diese Zahlen übersteigen jene, die
mir vorliegen, deutlich", sagt Theodor Thanner, der über alle
Überwachungsanfragen der Polizei gemäß SPG (Sicherheitspolizei-Gesetz) zu
informieren wäre.