Bis zu 240 Euro

Vorsicht: Online-Bewertung kann teuer werden

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Wer im Internet eine Rezension verfasst, sollte auf die Wortwahl achten.

Dass es im Internet viele Fake-Bewertungen gibt, ist nicht neu. Doch diesbezüglich lauern auch noch andere Gefahren für die Nutzer. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung der Arbeiterkammer (AK) und des Internet Ombudsmanns, die nun rechtliche Fragen bei Bewertungsplattformen unter die Lupe genommen haben.

Persönlichkeitsrechte

Wer selbst eine Rezension über ein Hotel, einen Artikel, einen Arzt, eine Lehrkraft, etc. verfasst,  sollte auf die Wortwahl achten. Denn bei einer Bewertung können Persönlichkeitsrechte einer Person verletzt werden. Unbedachte, untergriffige oder übertriebene Bewertungen können teure Abmahnschreiben von Rechtsanwälten und sogar Gerichtsverfahren nach sich ziehen. Dabei geht es um Persönlichkeitsrechte der bewerteten Person, das Recht auf freie Meinungsäußerung der bewertenden Person und das Interesse der Allgemeinheit auf Infos. Ob sich eine Person bewerten lassen muss, muss im Einzelfall geprüft werden.

>>>Nachlesen:  Amazon: Das steckt hinter neuem Bewertungssystem

Abmahnschreiben

Und tatsächlich liegen der Arbeiterkammer auch Fälle vor, in denen Verfasser einer Rezension Post vom Anwalt erhalten. Darin heißt es etwa: „Ich fordere Sie daher auf, diesen Eintrag, welcher auch den Tatbestand der Kreditschädigung erfüllt, binnen 14 Tagen löschen zu lassen und mir die Löschung nachzuweisen. Ebenso sind die durch Ihr Verhalten notwendig gewordene Kosten meines Einschreitens von 240 Euro innerhalb gleicher Zeit auf eines meiner unten angeführten Konten zur Anweisung zu bringen.“
 

Sachliche Kritik ist erlaubt

AK Konsumentenschützerin Daniela Zimmer rät: „Konsumenten können und sollen ihre Meinung und Erfahrung über Produkte oder Dienstleister äußern. Bei Bewertungen aber stets sachlich bleiben und nichts dazu erfinden oder anders darstellen, als es sich zugetragen hat. Wenn Sie teure Abmahnschreiben erhalten, Ruhe bewahren. Sachliche Kritik ist erlaubt. Anders, wenn Sie Unwahrheiten verbreiten oder das Unternehmen beleidigen. In diesem Fall kann Ihnen im schlimmsten Fall eine Klage drohen.“
 
 

Das sollte man bei Bewertungsplattformen beachten

Abschließend hat die AK noch einige Tipps zusammengefasst, die zeigen, was bei Bewertungsplattformen generell zu beachten ist:
 
  • Fake oder Nicht-Fake? Schauen Sie bei Bewertungen genau hin und seien Sie kritisch. Lange, ausführliche Bewertungen, eine blumige Sprache oder viele positive Bewertungen bei einem neuen Produkt können Hinweise auf gefälschte Bewertungen sein.
     
  • Wow, sehr attraktiv: Lassen Sie sich durch hervorgehobene Texte für „Premium-Mitglieder“ oder „empfohlene Produkte“ nicht in die Irre führen. Bezahlte Inhalte, die prominent angezeigt werden, müssten als Werbung gekennzeichnet sein.
     
  • Sachlich bleiben: Bleiben Sie bei Bewertungen ehrlich, und schreiben Sie nicht aus der ersten Emotion heraus. Gerade bei Personen (etwa ÄrztInnen und ProfessionistInnen) ist Vorsicht geboten, um nicht vorschnell deren Ehre und wirtschaftlichen Ruf zu diskreditieren.
     
  • Kühler Kopf bei Abmahnung: Erhalten Sie eine teure Abmahnung durch eine Rechtsanwaltskanzlei, klaren Kopf behalten. Sachliche Kritik ist erlaubt. Stellt sich aber Ihre Bewertung als rechtswidrig heraus, löschen Sie sie und geben eventuell eine Unterlassungserklärung ab, um eine Klage abzuwenden. AK und Internet Ombudsmann helfen gerne!
     
  • Urteil über Sie: Sie sind selbst bewertet worden? Prüfen Sie, ob Ihre Daten vom Betreiber der Bewertungsplattform rechtmäßig verarbeitet werden. Möglicherweise können Sie einer Verarbeitung der eigenen Daten widersprechen.
 
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