Hierzulande müssen Besitzer unbemannter Luftfahrzeuge viele Vorschriften beachten.
Seit 2014 sind in Österreich Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, bewilligungspflichtig. Rund 3.000 Anträge gab es seither, 2.400 wurden genehmigt, sagte Austro-Control-Chef Heinz Sommerbauer bei einer Pressekonferenz am Freitag in Wien. Wie eine Umfrage ergab, wissen aber viele Österreicher nicht über die rechtlichen Vorschriften Bescheid, während die Zahl der Drohnen steigt.
Allein im Vorjahr wurden österreichweit rund 40.000 unbemannte Luftfahrzeuge, also Drohnen, verkauft, sagte Hartwig Löger, Vizepräsident des Verbands der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO). Unklar bleibt, wie viele davon bewilligungspflichtig sind, die Mehrheit waren laut Löger jedenfalls Spielzeugdrohnen. Wie viele Drohnen illegal benutzt werden, also nicht die erforderliche Genehmigung haben, ist unklar.
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Bewilligungspflicht ab 250 Gramm
Drohnen unter 250 Gramm gelten als Spielzeug, sie dürfen maximal 30 Meter hoch fliegen und sind auch von einer privaten Haftpflichtversicherung umfasst. Für alle anderen muss eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden - ohne diese wird die Drohne auch nicht von der Austro Control bewilligt. 300 Euro kostet diese Genehmigung, laut Sommerbauer werden Anträge binnen zwei Wochen bearbeitet. Derlei Drohnen unterliegen dem Luftfahrtgesetz, die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter bei ständigem Sichtkontakt. Eigens gekennzeichnet werden Drohnen über 250 Gramm nicht, Käufer müssen sich selbst über die rechtliche Lage erkundigen. Sommerbauer empfahl, sich bei jedem Kauf auf der Homepage der Austro Control zu informieren.
Wie eine Umfrage des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) ergab, haben die Österreicher jedoch massive Wissensdefizite rund um die rechtlichen Vorschriften. "Jeder zehnte Drohnen-Besitzer weiß nicht, ob seine eigene Drohne genehmigungspflichtig ist", sagte Othmar Thann, Direktor des KFV. 1.000 Österreicher wurden im März und April befragt. 42 Prozent gaben an, überhaupt nicht über die Vorschriften informiert zu sein, 58 Prozent meinen, zumindest ungefähr Bescheid zu wissen. Eigenen Angaben zufolge lernen die österreichischen Drohnen-Fans die Handhabung vor allem vom sozialen Umfeld und aus dem Internet. "Es besteht großer Aufklärungsbedarf", sagte Thann.
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Aktuelle Regelungen gelten seit Anfang 2014
Die strengen Regelungen gelten in Österreich seit einer Novelle zum Luftfahrtgesetz Anfang 2014. Unterschieden werden Einsatzgebiete (unbebaut, unbesiedelt, besiedelt und dicht besiedelt) und Gewichtsklasse (bis fünf Kilogramm, fünf bis 25 Kilo und 25 bis einschließlich 150 Kilo), erläuterte Sommerbauer. Daraus ergeben sich unterschiedliche Kategorien und in weiterer Folge die Strenge der Auflagen. Orte in Flughafennähe, Militäreinrichtungen und dicht bebaute Gebiete zählen für Drohnen zu den absoluten Sperrzonen. Auch bei Privatgründen gelten Einschränkungen: Diese dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers beflogen werden.
Große Schäden oder Unfälle durch Drohnen hat es in Österreich bisher nicht gegeben. Der Klassiker seien etwa kleinere Verletzungen wie Schnittwunden, beispielsweise wenn Drohnen indoor gestartet werden. In einzelnen Fällen gab es bereits gefährliche Situationen, sprich Drohnensichtungen von Piloten, sagte Löger. Viele erinnern sich darüber hinaus auch an den Vorfall im Dezember 2015 in Madonna di Campiglio. Dort war Skistar Marcel Hirscher während seiner Fahrt im zweiten Durchgang des Nachtslaloms von einer abstürzenden Drohne nur ganz knapp verfehlt worden. Drohnen über oder entlang von Skirennpisten sind seither verboten.
Eigene Homepage des Ministeriums
Interessenten sollten also allgemein beachten, dass es in Österreich strenge Vorschriften und eine Registrierungspflicht für Drohnen gibt. Was man als Drohnenbesitzer dabei genau beachten muss, hat auch das zuständige Ministerium (BMVIT) auf einer Homepage zusammengefasst.