Leistung erfolgt nur nach medizinischen Kriterien
Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden (VÖK) hat die fehlende soziale Staffelung bei der "Gratiszahnspange" beklagt. Die Leistung erfolge nur nach medizinischen Kriterien. Der Vorschlag des VÖK für eine Bezuschussung mit Staffelung nach medizinischen und sozialen Kriterien sei nicht aufgenommen worden, teilte der Verband am Dienstag in einer Aussendung mit.
Altersgrenze von 18 Jahren bedenklich
"Das hätte ermöglicht, dass auch Kinder mit nicht so ausgeprägten Fehlstellungen bei sozialem Bedarf höhere Zuschüsse bekommen hätten", erklärte Martin Brock, Präsident des VÖK. Bedauerlich sei zudem, dass die Altersgrenze mit 18 Jahren auch bei Patienten mit ausgeprägten Wachstumstörungen angewendet werde. Denn diese Behandlung könne aus medizinischen Gründen sinnvollerweise oft nicht vor dem 18. Lebensjahr begonnen werden.
Der VKÖ zog nach einem Jahr Gratiszahnspange nun eine zwiespältige Bilanz. Eine österreichweite Befragung der VKÖ-Mitglieder habe ergeben, dass 59 Prozent der Kieferorthopäden die Krankenkassen-Zahnspange für eine gute Idee halten. 71 Prozent der Mitglieder gaben jedoch an, dass die Einführung chaotisch verlaufen sei. 91 Prozent der Befragten beklagten zudem, dass der bürokratische Aufwand seit Juli 2015 massiv gestiegen sei. 221 Kieferorthopäden (66 Prozent der VÖK-Mitglieder) hatten österreichweit an der Befragung teilgenommen.