Nach Corona-Impfnebenwirkungen

Bisher 16 Anträge auf Entschädigung

Teilen

Die Pauschale ohne schwere Dauerfolgen beträgt ungefähr 1,300€.

16 Menschen haben in Österreich bis Ende Mai nach Corona-Impfungen Ansprüche nach dem Impfschadengesetz geltend gemacht. Einen diesbezüglichen Bericht der "Salzburger Nachrichten (Dienstagsausgabe) bestätigte das Gesundheits- und Sozialministerium. Davon kamen vier Anträge aus Niederösterreich, drei aus Tirol, je zwei aus Vorarlberg, Oberösterreich, der Steiermark und Wien sowie einer aus dem Burgenland. Alle Anträge waren am Dienstag noch offen, so das Sozialministerium.

Sind keine schweren Dauerfolgen entstanden, haben die Patienten, so sie einen zeitlichen Kausalzusammenhang zwischen der Impfung und dem Schaden herstellen können, mit einer einmaligen Pauschale von derzeit 1.305,50 Euro zu rechnen. Dieser Betrag wird jährlich angepasst. Kommt ein Krankenhausaufenthalt hinzu, bekommen sie zusätzlich ein Dreißigstel der höchsten Pflegegeldstufe pro Tag. Das sind derzeit 106,90 Euro. Mit einem 30-tägigen Spitalsaufenthalt wären das 4.512,50 Euro.

Wer nicht mehr arbeiten kann, bekommt eine Versehrtenrente. Für Hinterbliebene gibt es im Todesfall Sterbegeld sowie Witwen- oder Waisenrente. Patientenanwälte kritisieren immer wieder die niedrigen Entschädigungssätze. So plädierte der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger erst im April gegenüber der APA für eine Novelle des Impfschadengesetzes.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.