Urteil

17 Jahre für eifersüchtigen Messerstecher

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Trat Kellner nieder und verletzte zwei Lokalbesucher schwer.

Nach einer wüsten Messerstecherei am Silvesterabend 2008 ist ein 43-jähriger Mann am Freitag wegen versuchten Mordes im Wiener Straflandesgericht zu 17 Jahren Haft verurteilt worden. Der gebürtige Ungar war mit der Kellnerin eines Lokals in Wien-Ottakring liiert und offensichtlich rasend eifersüchtig. Stunden vor der inkriminierten Tat hatte er die Frau angerufen, sein Kommen angekündigt und verlangt, sie möge bis dahin das Pub "von den Gästen säubern, die auf dich stehen".

Täter verfolgte Lokalgäste
Weil er den Eindruck hatte, dass dies offenbar nicht geschehen war, begann er andere Lokalbesucher anzustänkern und zu beschimpfen. Ein Aushilfskellner wies ihn schließlich nach draußen, wo der Ungar laut Anklage zunächst den Mann niedertrat. Zwei Lokalbesuchern - einem 69 Jahre alten Pensionisten und seinem 47-jährigen Freund - reichte es, sie verließen die Gaststätte, da sie weitere Eskalationen befürchteten.

Doch der Ungar verfolgte sie und stach - wie Staatsanwalt Peter Seda ausführte - zunächst wortlos und ohne ersichtlichen Grund dem Jüngeren in den Oberarm. Danach nahm er sich den 69-Jährigen vor, dem er mehrere Stiche in die Brust und ins Gesicht zufügte.

"War zehn Tage im Koma"
"Ich hab das gar nicht gleich mitkriegt. Ich hab' ihn von hinten kommen gehört, mi umdreht und scho den ersten Stich g'habt in die Aorta. Er hat zug'stochen Länge mal Breite", schilderte der Pensionist im Zeugenstand. "Die Lunge, 's Herzspitzerl und das rechte Auge" habe der Angreifer getroffen. Er wisse bis heute nicht, weshalb er attackiert worden sein: "Drei Liter Blut hab' i verloren. Zehn Tag' war i im Koma. Am rechten Aug' bin i seither blind. I war immer sportlich, 5.000 Meter Lauf, Turmspringen. Jetzt is' drei Stufen steigen scho a Wahnsinn für mi".

Der Angeklagte behauptete, er habe das Lokal nur deshalb besucht, weil er verhindern wollte, dass dort Drogen verkauft werden. Man habe ihn dann unsanft rausbugsiert, auf der Straße hätten ihn Leute zusammengeschlagen und ihm fünf Zähne gebrochen, da habe er in Notwehr zu seinem Schweizermesser gegriffen.

Angeklagter ging in Berufung
Die Geschworenen schenkten dieser Version keinen Glauben. Der anklagekonforme Schuldspruch fiel einstimmig aus. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Eduard Salzborn meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der Ankläger ging ebenfalls in Berufung.

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